D&O Versicherung · Managerhaftpflichtversicherung

D&O-Versicherung: Wer Verantwortung trägt, braucht persönlichen Schutz.

Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitendes Organ haften Sie in Deutschland persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen – auch bei leichter Fahrlässigkeit, auch für Entscheidungen anderer Organe. Eine D&O-Versicherung sichert Sie sachlich und individuell ab.

30–50 %
Literaturmeinung zur Versicherungssumme

Als Ausgangspunkt empfehlen Fachquellen 30–50 % der Bilanzsumme. Der Orientierungsrechner unten verbindet diesen Ansatz mit realen Praxiswerten aus der Markel-Unterlage.

0 % der deutschen Geschäftsführer unterschätzen den Umfang ihrer persönlichen Haftung
0 % glauben, die GmbH-Haftungsbeschränkung schütze sie persönlich – ein verbreiteter Irrtum
0 Jahre Nachmeldefrist der Police – so lange lassen sich Ansprüche nach Vertragsende noch melden (bei Markel bis zu 120 Monate). Nicht zu verwechseln mit der Verjährung der Haftung.
0 Mio. € D&O-Schadensleistungen durch Versicherer in einem einzelnen Jahr in Deutschland
Warum D&O relevant ist

Haftung beginnt dort, wo Entscheidungen persönliche Konsequenzen haben.

Geschäftsführer und Vorstände tragen in Deutschland eine der schärfsten Haftungsrisiken überhaupt. Kein betraglich begrenztes Arbeitnehmerrisiko – sondern volle persönliche Verantwortung, unbeschränkt und mit eigenem Vermögen.

01

Unbeschränkte Privatvermögenshaftung

Haus, Ersparnisse, Altersvorsorge – alles kann betroffen sein. Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, ohne die betragliche Haftungsgrenze, die im Arbeitsrecht für reguläre Arbeitnehmer gilt.

02

Beweislastumkehr

Wer als Geschäftsführer in Anspruch genommen wird, muss selbst nachweisen, korrekt gehandelt zu haben – nicht umgekehrt. Nach Jahren, oft ohne vollständige Dokumentation: Das ist in der Praxis eine der schwierigsten Herausforderungen.

03

Gesamtschuldnerische Haftung

Auch für Pflichtverletzungen von Organmitgliedern, die nichts mit dem eigenen Ressort zu tun haben. Selbst ohne Kenntnis, selbst ohne Beteiligung. Und die Ansprüche verjähren erst Jahre nach dem Ausscheiden: bei der GmbH in fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG), bei der AG und bei Finanzdienstleistern in zehn (§ 93 Abs. 6 AktG). Das ist die Verjährung der Haftung – nicht die Nachmeldefrist der Police. Worauf sich diese Haftung im Einzelnen stützt, führt Geschäftsführerhaftung in der GmbH aus.

Was D&O leistet

Ein Schutzmechanismus. Kein Versprechen.

Die D&O-Versicherung ist im Kern eine Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter. Sie prüft, wehrt ab und reguliert – in dieser Reihenfolge, sachlich und im vereinbarten Rahmen.

Beratungsgespräch anfragen →
01
Prüfung der Haftungsfrage

Der Versicherer prüft zunächst, ob der erhobene Anspruch berechtigt ist und ob und in welchem Umfang die Police greift. Das ist der erste, oft wichtigste Schritt.

02
Abwehr unberechtigter Ansprüche

Unbegründete Forderungen werden aktiv – auch gerichtlich – zurückgewiesen. Der passive Rechtsschutz ist einer der zentralen Werte einer guten D&O-Police.

03
Freistellung bei berechtigten Ansprüchen

Ist ein Anspruch berechtigt, leistet die Police im Rahmen der Deckungssumme – und schützt damit das Privatvermögen der versicherten Person.

04
Innen- und Außenhaftung

Rund 70–80 % aller D&O-Fälle entstehen durch Innenhaftung: Gesellschafter oder Aufsichtsrat nehmen die Geschäftsführung in Anspruch. Der Rest durch externe Parteien wie Gläubiger oder Insolvenzverwalter.

05
Claims-Made-Prinzip & Nachmeldefrist

Versicherungsschutz gilt zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung – nicht der Pflichtverletzung. Rückwärtsdeckung für unbekannte Vorfälle und Nachmeldefristen von bis zu 10 Jahren schließen zeitliche Lücken.

Reale Schadenfälle

So sieht D&O-Haftung in der Praxis aus.

Diese Fälle sind keine Konstruktionen. Jedes dieser Szenarien ist dokumentiert oder typisch für die deutschen D&O-Praxis – und kann jeden Entscheider treffen, unabhängig von Unternehmensgröße.

CEO Fraud Dokumentierter Fall: 1.100.000 €

Ein Prokurist überweist auf Grundlage einer gefälschten CEO-E-Mail 400.000 € und 700.000 € für einen angeblichen Unternehmenskauf. Der CEO hatte nie eine solche Anweisung gegeben. Bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftet der Prokurist persönlich – ohne D&O in voller Höhe.

Innenhaftung
Fristversäumnis Typischer Schaden: ab 50.000 €

Berechtigte Kundenforderungen werden nicht fristgerecht erfüllt. Der Schadensersatzanspruch fällt auf die Geschäftsführung zurück – persönlich. Ein alltägliches Szenario, das zeigt: Haftungsrisiken entstehen nicht nur bei großen Fehlentscheidungen.

Innen- und Außenhaftung
Nicht abgeführte Steuern Haftungsnorm: § 69 AO

Werden Steuern oder Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt, haftet der Geschäftsführer persönlich – auch nach der Insolvenz des Unternehmens. Diese Außenhaftung gegenüber dem Finanzamt betrifft GmbH-Geschäftsführer unmittelbar.

Außenhaftung · § 69 AO
Ungeeignetes System Dokumentierter Fall: 84.000 €

Ein IT-System wird für 200 Mitarbeiter angeschafft, ist aber nur für 150 ausgelegt. Entgangener Gewinn und Austauschkosten: 84.000 €. Obwohl ursprünglich ein VSH-Fall, nahmen die Gesellschafter den GF persönlich in Innenhaftung – da er hätte erkennen müssen, dass das System ungeeignet war.

Innenhaftung · Auswahlverschulden
Beitrag und Preisbildung

Was eine D&O-Versicherung kostet – und wovon der Beitrag abhängt.

Eine pauschale Beitragsangabe wäre unseriös: Die D&O ist kein Standardprodukt mit Tariftabelle, sondern eine individuell gezeichnete Police. Zwei Unternehmen mit identischem Umsatz können beim selben Versicherer um den Faktor drei auseinanderliegen. Was den Beitrag treibt, lässt sich aber genau benennen – und beeinflussen.

01

Unternehmensgröße

Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl bilden die Ausgangsbasis. Sie bestimmen, wie groß der mögliche Schaden überhaupt werden kann – und damit den Grundbeitrag.

02

Branche und Geschäftsmodell

Ein Handwerksbetrieb wird anders bewertet als ein Bauträger, ein Finanzdienstleister oder ein Unternehmen mit Forschungsanteil. Entscheidend ist, wie viele Entscheidungen mit hoher finanzieller Tragweite anfallen und wie stark reguliert das Feld ist.

03

Deckungssumme – degressiv

Der Beitrag steigt nicht proportional zur Versicherungssumme. Die doppelte Deckung kostet in aller Regel deutlich weniger als das Doppelte, weil Großschäden seltener sind als kleine. Deshalb ist Aufstocken oft der günstigste Hebel, den eine Police hat.

04

Selbstbehalt

Ein vereinbarter Selbstbehalt senkt den Beitrag. Für Vorstände einer AG ist er gesetzlich sogar zwingend: § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG verlangt mindestens 10 % des Schadens, begrenzt auf mindestens das Anderthalbfache der festen Jahresvergütung. Für GmbH-Geschäftsführer gibt es diese Pflicht nicht – hier ist der Selbstbehalt reine Verhandlungssache.

05

Finanzlage und Historie

Eigenkapitalquote, Ergebnisentwicklung und Verlustjahre fließen ein. Ebenso frühere Schäden, laufende Verfahren und bereits bekannte Umstände. Wer hier vollständig und früh berichtet, verhandelt besser – und vermeidet später Streit über die vorvertragliche Anzeigepflicht.

06

Auslandsbezug

Tochtergesellschaften, Vertrieb oder Börsennotierung in den USA und Kanada verteuern die Deckung spürbar oder erfordern eine eigene Vereinbarung. Der Grund ist das dortige Prozess- und Schadenersatzrecht, nicht das Geschäft selbst.

Grenzen der Deckung

Was die D&O nicht zahlt.

Über Leistungen schreibt jeder Anbieter. Über Grenzen kaum jemand – dabei entscheidet sich genau dort, ob eine Police im Ernstfall trägt. Die folgenden Punkte stehen in nahezu jeder D&O-Bedingung. Wie weit sie reichen, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer erheblich.

01

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung

Wer eine Pflicht bewusst verletzt, ist nicht versichert – § 103 VVG stellt den Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung frei. Entscheidend ist die Final Decision Clause: Mit ihr streckt der Versicherer die Abwehrkosten vor, bis die Wissentlichkeit rechtskräftig festgestellt oder schriftlich gestanden ist. Ohne sie kann der Schutz schon bei der bloßen Behauptung von Vorsatz entfallen – also genau dann, wenn man ihn braucht.

02

Bekannte Umstände vor Vertragsbeginn

Die Rückwärtsdeckung gilt ausschließlich für Pflichtverletzungen, die bei Abschluss nicht bekannt waren. Bekannte Verstöße sind niemals rückwirkend versicherbar – auch dann nicht, wenn noch niemand einen Anspruch erhoben hat. Das ist der häufigste vermeidbare Deckungsverlust überhaupt.

03

Geldstrafen und Bußgelder

Persönliche Geldstrafen sind in Deutschland nicht versicherbar – sonst liefe der Strafzweck leer. Die Abwehr- und Verteidigungskosten solcher Verfahren sind es sehr wohl. Wer in einem regulierten Feld arbeitet, sollte den Straf- und Datenrechtsschutz gezielt mitverhandeln – und dabei auf die Entschädigungsgrenzen sehen.

04

Eigennützige Bereicherung

Vorteile, die sich das Organ selbst verschafft hat, sind ausgeschlossen. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwieriger als sie klingt – etwa bei Vergütungsentscheidungen, die das eigene Mandat betreffen. Auch hier zählt, wann der Versicherer die Kosten vorstreckt.

05

Personen- und Sachschäden

Die D&O ist eine Vermögensschadenhaftpflicht. Verletzte Personen und beschädigte Sachen gehören in die Betriebshaftpflicht. Wer nur eine D&O hat, hat keine Lücke geschlossen, sondern eine andere offen gelassen.

06

Eigene Vergütung und Auslandsbezug

Streit über Gehalt, Tantiemen oder Abfindung ist Vertragsrecht, kein Haftungsfall – dafür braucht es einen Anstellungsvertragsrechtsschutz. Und Verfahren nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht sind in Standardbedingungen häufig ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag eingeschlossen.

Orientierungsrechner

Welche Versicherungssumme ist ein sinnvoller Startpunkt?

Dieser Rechner ist kein Tarifrechner – er gibt eine erste Orientierung. Er verbindet die Literaturmeinung (30–50 % der Bilanzsumme) mit realen Praxiswerten aus der Markel-Versicherungssummen-Unterlage. Die finale Empfehlung gehört in eine individuelle Beratung.

Dieser Rechner gibt ausschließlich eine erste Orientierung. Sublimits, Branche, Organstruktur, bestehende Verträge und Unternehmenshistorie sind in der individuellen Beratung zu berücksichtigen.
300.000 € – 500.000 €

Bei 1.000.000 € Bilanzsumme ergibt die 30–50 %-Orientierung einen Rahmen von 300.000 € bis 500.000 €.

1 Mio. € Häufigste Wahl bei 0–5 Mio. Umsatz (39 % der Kunden)
1 Mio. € Häufigste Wahl bei 5–15 Mio. Umsatz (45 % der Kunden)
2 Mio. € Häufigste Wahl bei 15–50 Mio. Umsatz (32 % der Kunden)
Praxisreferenz: Bei 0–5 Mio. € Umsatz entschieden sich laut Markel-Unterlage die meisten Kunden (39 %) für eine Versicherungssumme von 1.000.000 €.
Referenzunterlage

Versicherungssumme nachvollziehbar einschätzen.

Die Versicherungssummen-PDF (Markel Pro D&O, Stand 06.2019) enthält Orientierungswerte nach Umsatzklasse, Hinweise zu Entschädigungsgrenzen und Sublimits. Eine gute Grundlage vor der individuellen Beratung.

Häufige Fragen

Was Entscheider zur D&O wirklich wissen sollten.

Die wichtigsten Fragen vor dem ersten Beratungsgespräch – ehrlich und ohne Fachjargon beantwortet.

Für alle, die in einer leitenden Funktion Entscheidungen mit finanzieller Tragweite treffen: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen. Auch Start-ups (unter 24 Monate), Vereine und Stiftungen profitieren von einer D&O-Absicherung – das Risiko ist oft genauso real, das Privatvermögen aber kleiner.

Das ist der häufigste Irrtum. Das „mbH" schützt die Gesellschafter – nicht Sie als Geschäftsführer. Wenn Sie als GF Ihre organschaftlichen Pflichten verletzen, ist ein direkter Durchgriff auf Ihr Privatvermögen jederzeit möglich, unabhängig von Rechtsform und Stammkapital.

Als Ausgangspunkt gilt in der Literatur 30–50 % der Bilanzsumme. Ergänzend helfen Praxiswerte nach Umsatzklasse. Beides zeigt der Rechner auf dieser Seite. Die finale Summe muss aber individuell geprüft werden: Sublimits, Branche, Organstruktur und Unternehmenshistorie spielen alle eine Rolle.

Bei der D&O ist nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem ein Anspruch erhoben wird. Das ermöglicht Rückwärtsdeckung für unbekannte Vorfälle und Schutz durch Nachmeldefristen von bis zu 10 Jahren – je nach Versicherer und Vertrag.

Drei Dinge, die oft in einen Topf geworfen werden. Die Verjährung bestimmt, wie lange Sie überhaupt in Anspruch genommen werden können: fünf Jahre bei der GmbH (§ 43 Abs. 4 GmbHG), zehn bei der AG und bei Finanzdienstleistern (§ 93 Abs. 6 AktG). Die Nachmeldefrist ist dagegen eine Eigenschaft Ihrer Police – sie legt fest, wie lange nach Vertragsende ein Anspruch noch gemeldet werden darf, oft bis zu zehn Jahre. Und die Rückwärtsdeckung wirkt in die andere Richtung: für unbekannte Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsbeginn. Kritisch wird es, wenn die Police endet, die Verjährung aber noch läuft. Dann entscheidet allein die Nachmeldefrist darüber, ob Sie noch geschützt sind. Wie Nachmeldefrist, Rückwärtsdeckung und retroaktives Datum beim Versichererwechsel zusammenspielen, steht ausführlich unter D&O-Nachhaftung und Rückwärtsdeckung.

Bei der Firmen-D&O ist das Unternehmen Versicherungsnehmer – alle leitenden Organe sind mitversichert. Bei der persönlichen D&O sind Sie selbst Versicherungsnehmer: Die gesamte Deckungssumme steht allein Ihnen zur Verfügung, Sie entscheiden über den Umfang. Strategisch ist eine Kombination beider Varianten häufig sinnvoll.

Nein. Die D&O deckt Fahrlässigkeit – auch grobe. Vorsatz ist ausgeschlossen. In der Praxis übernimmt die D&O zunächst die Abwehrkosten, bis die Schuldfrage geklärt ist. Für den strafrechtlichen Bereich gibt es den ergänzenden Managerstrafrechtsschutz über die Firmen-Rechtsschutzversicherung.

Nächster Schritt

Absicherung prüfen lassen – bevor Verantwortung zum persönlichen Risiko wird.

paladinum unterstützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Entscheider bei der Einordnung einer individuell passenden D&O-Absicherung. Sachlich, diskret und ohne pauschale Standardlösungen.

Kostenlos und unverbindlich

Was kostet das für Ihren Betrieb?

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Betriebs. Wir vergleichen die Bedingungswerke, die für Ihre Tätigkeit infrage kommen, und melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Vorschlag — samt der Klauseln, auf die es bei Ihnen ankommt.

  • Ein paar Angaben, keine Anmeldung, kein Vertrag
  • Antwort von einem Menschen, nicht aus dem Textbaustein

Angebot D&O-Versicherung anfordern

Lieber sprechen? +49 3744 43997 80

Lieber erst eine Frage stellen?

Wir nutzen Ihre Angaben nur für die Antwort auf diese Frage. Kein Newsletter, keine Weitergabe.

Termin buchen Anrufen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner