Unbeschränkte Privatvermögenshaftung
Haus, Ersparnisse, Altersvorsorge – alles kann betroffen sein. Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, ohne die betragliche Haftungsgrenze, die im Arbeitsrecht für reguläre Arbeitnehmer gilt.