Der Beihilfesatz ändert sich
Mit dem zweiten Kind steigt er in vielen Ländern, im Ruhestand ebenfalls. Wenn Ihr Tarif nicht mitzieht, zahlen Sie für Prozente, die Ihnen längst der Dienstherr erstattet.
Lehrkräfte, Beamte und öffentlicher Dienst
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss für sich selbst und seine minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abschließen. Das regelt seit der Gesundheitsreform 2007 das SGB V. Wie diese Absicherung aussieht, hängt bei Ihnen aber davon ab, ob Sie beihilfeberechtigt sind, und das verändert alles.
Kurz nachfragen
Schreiben Sie uns in ein, zwei Sätzen, worum es Ihnen geht. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, einen Termin brauchen Sie dafür nicht.
Krankenversicherung
Ihr Dienstherr übernimmt einen Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten. Wie hoch der ist, hängt vom Bundesland, vom Familienstand und von der Zahl Ihrer Kinder ab. Den Rest sichern Sie selbst ab. Drei Dinge machen in der Praxis Ärger.
Mit dem zweiten Kind steigt er in vielen Ländern, im Ruhestand ebenfalls. Wenn Ihr Tarif nicht mitzieht, zahlen Sie für Prozente, die Ihnen längst der Dienstherr erstattet.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Kind bekommt einen eigenen Beitrag, dafür oft zu sehr günstigen Konditionen.
Nicht alles, was der Dienstherr nicht zahlt, zahlt automatisch der Versicherer. Beihilfe und Tarif müssen zusammenpassen, sonst bleibt ein Rest an Ihnen hängen, den niemand erstattet.
Der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Versicherung: Sie schließen mit Ihrem Krankenversicherer einen Vertrag, den beide Seiten einzuhalten haben. Aber genauso gilt: Was nicht ausdrücklich in den Bedingungen steht, muss auch nicht geleistet werden.
Familienangehörige ohne Einkommen sind kostenlos mitversichert. Beitragsfreiheit bei Mutterschutz und Elternzeit sowie bei Krankheit über sechs Wochen. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, niemand wird deshalb abgelehnt. Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Keine Wartezeiten beim Kassenwechsel.
Hoher Beitrag für Besserverdienende. Behandlung nur durch Kassenvertragsärzte. Im Krankenhaus nur Regelleistungen. Zuzahlungen für Medikamente und Klinikaufenthalte. Der Leistungsumfang kann sich ändern. Nichts ist über die Dauer der Mitgliedschaft festgeschrieben.
Behandlung als Privatpatient. Individuelle Zusammenstellung von Schutz und Beitrag. Freie Arztwahl, je nach Tarif Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Vereinbarte Leistungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme. Auslandsschutz.
Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, auch Kinder. Eingeschränkte Wechselmöglichkeiten. Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkrankungen. Die Beitragspflicht bleibt auch bei längerer Krankheit. Rechnungen zahlen Sie zunächst selbst und reichen sie ein.
Das geht, mit den richtigen Zusatzversicherungen. Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?
Sehhilfen, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Vorsorge über den Kassenkatalog hinaus, Schutzimpfungen, Auslandsreisen.
Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt, freie Krankenhauswahl, Rooming-in.
Prophylaxe, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, Zahnersatz. Der Bereich, in dem die größten Beträge an Ihnen hängen bleiben.
Ausgleich der Einbuße nach Auslaufen der Lohnfortzahlung, Aufstockung des Krankengeldes der Kasse.
Eine eigene Absicherung, dazu mehr unter Vorsorge und Notfall.
Der Reihenfolge wegen: Ich frage erst anonym bei den Versicherern an, dann entscheiden Sie. Ein abgelehnter Antrag steht jahrelang in den Akten und macht den nächsten schwerer.
Was wünschen Sie sich, was ist Ihnen wichtig, welche Besonderheiten sind zu beachten?
Über die letzten zehn Jahre. Fehlende Arztberichte und Diagnosen fordere ich mit Ihrer Vollmacht an.
Bei den Versicherern. Sie geben ihr Votum ab: normale Annahme, Zuschlag oder Ausschluss.
Sie bekommen eine ausführliche Analyse Ihrer Versicherbarkeit und die Vor- und Nachteile der Angebote. Sie entscheiden, ich helfe beim Antrag und achte auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen.
Ich überwache den Eingang der Unterlagen und prüfe die Police. Danach bleibe ich dran: neuer Dienstort, Hochzeit, Kinder, Hausbau. Ihr Schutz muss darauf reagieren.
30 Minuten, online oder telefonisch. Sie bekommen eine ehrliche Einordnung, auch wenn dabei herauskommt, dass Ihr Tarif passt. Wählen Sie im Buchungsfenster die Beamtenberatung, dann landen Sie direkt bei Silke Vogeler.
60 Minuten zu Dienstunfähigkeit, Beihilfe und Versorgung, abgestimmt auf Ihr Bundesland.
Silke Vogeler
Leiterin Privatkunden · Beamtenberatung
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Silke VogelerBeratung Lehrkräfte und öffentlicher Dienst
Versicherungsfachfrau (IHK) mit Expertenausbildung für den öffentlichen Dienst, seit über fünfzehn Jahren auf Beihilfe, Dienstunfähigkeit und geförderte Altersvorsorge spezialisiert. Sie berät von Brandenburg an der Havel aus, im Rücken die paladinum GmbH mit über 3.000 Kunden.
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