Sie haften mit allem. Auch mit dem, was Sie erst verdienen.
§ 823 BGB verpflichtet den Unternehmer, schuldhaft zugefügte Schäden zu ersetzen – mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Es gibt keine Obergrenze. Was die Betriebshaftpflicht leistet, ist deshalb im Kern eine Umwandlung: Aus einem unkalkulierbaren Risiko wird ein kalkulierbarer Beitrag. Für manche Betriebsarten ist sie Pflicht, und der Geschädigte hat dort unter Umständen sogar einen Direktanspruch gegen den Versicherer (§ 115 VVG). Für alle anderen ist sie die Police, ohne die kein Betrieb auskommt.
Abwehr
Der Versicherer prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte ab – auf eigene Kosten. Das ist in den meisten Fällen die eigentliche Leistung, nicht die Zahlung.
Befriedigung
Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen der Deckungssumme bezahlt. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.
Die Grenze
Gedeckt sind Personen- und Sachschäden – und finanzielle Nachteile, die daraus folgen. Reine Vermögensschäden gehören woanders hin.
Unechter und echter Vermögensschaden.
Vier Stellen, an denen Verträge im Ernstfall nicht halten.
Die Betriebsbeschreibung
Wird ein Betrieb im Antrag als „Maler“ geführt, betreibt aber auch Gerüstbau, steht bei einem Gerüstschaden der gesamte Versicherungsschutz infrage – nicht nur ein Teilbetrag.
Tätigkeitsschäden
Beschädigt wird die Sache, an der gearbeitet wird. Genau der Normalfall im Handwerk – und in der Grunddeckung häufig ausgenommen oder eng begrenzt.
Mietsachschäden
Standard-Sublimits reichen für einen Totalschaden am gemieteten Objekt selten. Zu prüfen ist, ob Brand und Explosion und Ursachen wie Leitungswasser voll mitversichert sind.
Obliegenheiten
Versäumte Prüffristen – etwa nach DGUV Vorschrift 3 – werden im Schadenfall als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt und kürzen die Leistung.
Wonach sich der Beitrag richtet.
Wir nennen hier bewusst keine Eurobeträge – jede pauschale Zahl wäre geraten, weil sich der Beitrag aus Ihrem konkreten Betrieb ergibt. Was ihn treibt, lässt sich aber genau benennen:
Betriebsart und Tätigkeit
Der stärkste Faktor. Ein Bürobetrieb und ein Dachdecker haben nicht dasselbe Risiko – und deshalb nicht denselben Tarif.
Umsatz und Lohnsumme
Die übliche Bemessungsgrundlage. Beides wird jährlich gemeldet und abgerechnet.
Deckungssumme und Selbstbehalt
Beide wirken direkt auf den Beitrag – und der Selbstbehalt ist die günstigste Stellschraube, wenn kleine Schäden ohnehin selbst getragen werden.
Drei Fälle, drei Schadenarten.
Was wir mit Ihnen durchgehen.
Das passt zu Betriebshaftpflicht
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