Öffentlicher Dienst

Was für beide Gruppen gilt

Drei Punkte, an denen Standardverträge scheitern.

Ob Lehrkraft, Beamtin oder Soldat: Der Dienstherr ändert die Rechnung an denselben drei Stellen. Wer das übersieht, zahlt für eine Leistung, die er nie bekommt.

1

Beihilfe statt Krankenkasse

Der Dienstherr übernimmt einen Anteil der Krankheitskosten, den Rest sichern Sie selbst ab. Der Tarif muss deshalb genau auf Ihren Beihilfesatz passen — und mitziehen, wenn der sich ändert, etwa mit dem zweiten Kind oder im Ruhestand. Ein gewöhnlicher Vollkostentarif ist an dieser Stelle schlicht der falsche Vertrag.

2

Dienstunfähigkeit statt Berufsunfähigkeit

Das sind zwei verschiedene Maßstäbe, keine zwei Wörter für dieselbe Sache. Wer nur eine Berufsunfähigkeitsklausel hat, steht im Ernstfall ohne Leistung da. Besonders dünn ist die Absicherung in der Probezeit und im Widerrufsbeamtenverhältnis, weil die Versorgung des Dienstherrn dort noch kaum greift.

3

Pension statt Rente

Die Pension fällt anders aus als eine gesetzliche Rente, und sie hängt an Dienstjahren, nicht an Beiträgen. Wer spät verbeamtet wurde, die Laufbahn unterbrochen hat oder vorzeitig ausscheidet, hat eine Lücke — die sich beziffern lässt, bevor man über Produkte spricht.

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