Was passiert, wenn Sie nicht mehr unterrichten können?
Wer war nicht schon einmal krank. Was aber ist, wenn man länger ausfällt und seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann? Für Angestellte ist die Rechnung schnell gemacht: sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach bis zu 72 Wochen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettos. Und dann?
Nicht der Versicherer entscheidet, sondern Ihr Dienstherr.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und das ärztlich festgestellt ist. Bei Beamtinnen und Beamten läuft es anders.
Ein Verwaltungsakt, kein Gutachten
Wird ein Amtsarzt eingeschaltet und versetzt der Dienstherr Sie in den Ruhestand, ist das eine Verwaltungsentscheidung. Kein medizinisches Gutachten im Sinne der Versicherung.
Wo der falsche Vertrag scheitert
Ein Vertrag ohne passende Klausel kann in genau diesem Moment sagen: Sie sind zwar dienstunfähig, aber nach unseren Bedingungen nicht berufsunfähig. Dann zahlt niemand.
Worauf es ankommt
Eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie bedeutet, dass der Versicherer die Entscheidung Ihres Dienstherrn anerkennt und leistet, ohne eigene Prüfung.
Probezeit und Anwärterzeit sind die verwundbarste Phase.
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ist eine gute Absicherung, aber nur dann, wenn Sie schon auf Lebenszeit verbeamtet sind und lange genug im Dienst waren.
Auf Probe
Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, wird in aller Regel entlassen, nicht pensioniert. Es folgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, also mit den Ansprüchen, die ein paar Jahre Beitragszeit eben hergeben. Das ist wenig.
Im Referendariat
Im Widerrufsbeamtenverhältnis ist der Schutz noch dünner. Gerade hier sind die Beiträge zur privaten Absicherung niedrig und die Gesundheit meist gut.
Warum Warten teuer wird
Wer wartet, bis die Verbeamtung auf Lebenszeit durch ist, zahlt später mehr und riskiert, dass eine zwischenzeitliche Diagnose zu einem Ausschluss oder Zuschlag führt.
Vier Stufen darunter, die immer noch besser sind als nichts.
Nicht jede und jeder bekommt einen Vertrag zu normalen Konditionen. Eine Vorerkrankung genügt, ein Bandscheibenvorfall, eine Therapie in der Vorgeschichte.
Erwerbsunfähigkeit
Leistet, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, unabhängig vom Beruf. Die Hürde ist höher, der Beitrag niedriger.
Grundfähigkeiten
Sichert konkrete Fähigkeiten ab: gehen, sehen, sprechen, Hände gebrauchen. Für Lehrkräfte ist besonders die Stimme relevant. Wer nicht mehr sprechen kann, kann nicht mehr unterrichten.
Schwere Krankheiten
Zahlt eine vereinbarte Summe bei definierten Diagnosen wie Herzinfarkt oder Krebs, unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können.
Multirisk
Kombiniert Grundfähigkeiten und schwere Krankheiten in einem Vertrag.
Für den Anfang genügt wenig.
Ihr Dienstverhältnis (Widerruf, Probe, Lebenszeit), Ihre Dienstjahre, Ihr Alter und, wenn vorhanden, Ihre Versorgungsauskunft. Alles Weitere klären wir gemeinsam.
Ihre Klausel ist schneller geprüft, als Sie denken.
30 Minuten, online oder telefonisch. Sie bekommen eine ehrliche Einordnung, auch wenn dabei herauskommt, dass Ihr Vertrag passt. Wählen Sie im Buchungsfenster die Beamtenberatung, dann landen Sie direkt bei Silke Vogeler.
Das passt zu Dienstunfähigkeit
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