Ein Verwaltungsakt, kein Gutachten
Wird ein Amtsarzt eingeschaltet und versetzt der Dienstherr Sie in den Ruhestand, ist das eine Verwaltungsentscheidung. Kein medizinisches Gutachten im Sinne der Versicherung.
Lehrkräfte, Beamte und öffentlicher Dienst
Wer war nicht schon einmal krank. Was aber ist, wenn man länger ausfällt und seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann? Für Angestellte ist die Rechnung schnell gemacht: sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach bis zu 72 Wochen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettos. Und dann?
Kurz nachfragen
Schreiben Sie uns in ein, zwei Sätzen, worum es Ihnen geht. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, einen Termin brauchen Sie dafür nicht.
Dienstunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und das ärztlich festgestellt ist. Bei Beamtinnen und Beamten läuft es anders.
Wird ein Amtsarzt eingeschaltet und versetzt der Dienstherr Sie in den Ruhestand, ist das eine Verwaltungsentscheidung. Kein medizinisches Gutachten im Sinne der Versicherung.
Ein Vertrag ohne passende Klausel kann in genau diesem Moment sagen: Sie sind zwar dienstunfähig, aber nach unseren Bedingungen nicht berufsunfähig. Dann zahlt niemand.
Eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie bedeutet, dass der Versicherer die Entscheidung Ihres Dienstherrn anerkennt und leistet, ohne eigene Prüfung.
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit ist eine gute Absicherung, aber nur dann, wenn Sie schon auf Lebenszeit verbeamtet sind und lange genug im Dienst waren.
Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, wird in aller Regel entlassen, nicht pensioniert. Es folgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, also mit den Ansprüchen, die ein paar Jahre Beitragszeit eben hergeben. Das ist wenig.
Im Widerrufsbeamtenverhältnis ist der Schutz noch dünner. Gerade hier sind die Beiträge zur privaten Absicherung niedrig und die Gesundheit meist gut.
Wer wartet, bis die Verbeamtung auf Lebenszeit durch ist, zahlt später mehr und riskiert, dass eine zwischenzeitliche Diagnose zu einem Ausschluss oder Zuschlag führt.
Nicht jede und jeder bekommt einen Vertrag zu normalen Konditionen. Eine Vorerkrankung genügt, ein Bandscheibenvorfall, eine Therapie in der Vorgeschichte.
Leistet, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, unabhängig vom Beruf. Die Hürde ist höher, der Beitrag niedriger.
Sichert konkrete Fähigkeiten ab: gehen, sehen, sprechen, Hände gebrauchen. Für Lehrkräfte ist besonders die Stimme relevant. Wer nicht mehr sprechen kann, kann nicht mehr unterrichten.
Zahlt eine vereinbarte Summe bei definierten Diagnosen wie Herzinfarkt oder Krebs, unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten können.
Kombiniert Grundfähigkeiten und schwere Krankheiten in einem Vertrag.
Ihr Dienstverhältnis (Widerruf, Probe, Lebenszeit), Ihre Dienstjahre, Ihr Alter und, wenn vorhanden, Ihre Versorgungsauskunft. Alles Weitere klären wir gemeinsam.
30 Minuten, online oder telefonisch. Sie bekommen eine ehrliche Einordnung, auch wenn dabei herauskommt, dass Ihr Vertrag passt. Wählen Sie im Buchungsfenster die Beamtenberatung, dann landen Sie direkt bei Silke Vogeler.
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Silke Vogeler
Leiterin Privatkunden · Beamtenberatung
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Silke VogelerBeratung Lehrkräfte und öffentlicher Dienst
Versicherungsfachfrau (IHK) mit Expertenausbildung für den öffentlichen Dienst, seit über fünfzehn Jahren auf Beihilfe, Dienstunfähigkeit und geförderte Altersvorsorge spezialisiert. Sie berät von Brandenburg an der Havel aus, im Rücken die paladinum GmbH mit über 3.000 Kunden.
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