Drei Stufen: Pflicht, faktische Pflicht, Kür.
Die Frage „Was brauche ich?" lässt sich nicht mit einer Liste beantworten, sondern nur mit einer Reihenfolge. Manches schreibt der Gesetzgeber vor. Anderes verlangt kein Gesetz, aber Ihr Auftraggeber, Ihre Bank oder Ihr Vermieter – und ohne kommen Sie nicht ins Geschäft. Der Rest ist eine Abwägung, und die hängt davon ab, welcher Schaden Sie wirklich umwerfen würde.
Pflicht
Gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben. Ohne sie handeln Sie rechtswidrig – oder dürfen den Beruf gar nicht ausüben.
Faktische Pflicht
Kein Gesetz verlangt sie, aber Verträge tun es: Ausschreibungen, Rahmenverträge, Mietverträge, Finanzierungszusagen. Wer sie nicht hat, verliert Aufträge.
Kür
Hier entscheidet die Frage, die zählt: Welcher einzelne Schaden würde den Betrieb ernsthaft gefährden? Genau der gehört versichert – und nicht der, der am häufigsten vorkommt.
Was der Gesetzgeber verlangt.
Gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Keine Wahlleistung, sondern Pflichtmitgliedschaft – und sie deckt ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, nicht die Freizeit.
Berufshaftpflicht für regulierte Berufe. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ärzte, Versicherungsvermittler nach § 34d GewO: Ohne Nachweis keine Zulassung.
Zugang zur Entgeltumwandlung. Kein Versicherungszwang, aber eine Arbeitgeberpflicht: Beschäftigte haben nach § 1a BetrAVG Anspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
Was Verträge verlangen, nicht Gesetze.
Diese Policen tauchen in keiner Vorschrift auf und entscheiden trotzdem darüber, ob Sie beauftragt werden. Wer sie erst besorgt, wenn die Ausschreibung läuft, kommt regelmäßig zu spät.
Betriebshaftpflicht
Die Grundabsicherung für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. In nahezu jedem Rahmenvertrag und in jeder Ausschreibung als Nachweis gefordert – oft mit konkreter Mindestsumme.
Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht
Bei Bauvorhaben verlangen Banken und Auftraggeber sie regelmäßig, bevor sie Geld freigeben oder den Zuschlag erteilen.
Mietkaution als Bürgschaft
Ersetzt die hinterlegte Barkaution und hält Liquidität im Betrieb – vom Vermieter zu akzeptieren, aber vertraglich zu regeln.
Die Abwägung: Was würde Sie wirklich umwerfen?
Sortiert nicht nach Häufigkeit, sondern nach Tragweite. Ein Schaden, den Sie aus der Portokasse zahlen, gehört nicht versichert. Einer, der den Betrieb kostet, gehört es immer.
Wenn der Betrieb stillsteht
Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung. Die Halle ist versichert, der entgangene Ertrag der nächsten acht Monate aber meist nicht – und der ist oft der größere Posten.
Wenn die Systeme stehen
Cyber. Nicht nur wegen der Wiederherstellung, sondern wegen der Betriebsunterbrechung, der Meldepflichten und der Haftung der Geschäftsführung für die IT-Organisation.
Wenn Sie persönlich haften
D&O. Als Geschäftsführer haften Sie unbeschränkt mit dem Privatvermögen – die einzige insolvenzfeste Absicherung dagegen ist eine eigene Police.
Wenn der Kunde nicht zahlt
Forderungsausfall und Warenkredit. Ein einziger großer Ausfall kann bei knapper Marge mehrere gute Jahre aufzehren.
Wenn intern etwas passiert
Vertrauensschaden. Deckt vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter – die Lücke, die Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung systematisch offen lassen.
Wenn Sie gute Leute halten wollen
bAV und bKV. Weniger Schadenabwehr als Bindung – und in angespannten Arbeitsmärkten oft das wirksamere Argument als ein Gehaltssprung.
Die Themen im Einzelnen.
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