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Erbfolge und Erbschaftsteuer: Wer bekommt bei Ihnen was?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder teilen sich den Nachlass, die Anteile hängen vom Güterstand ab. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von Steuerklasse und Freibetrag ab, der je Erbe zwischen 20.000 € und 500.000 € liegt. Legen Sie Ihre Familie an, dann sehen Sie beides auf einen Blick.

Ihre Familie

Rechtsstand 10.10.2026

Rechtsstand 10.10.2026 (BGB §§ 1924–1936, 1371; ErbStG §§ 10, 15, 16, 19). Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge und Steuersätze (1 BvF 1/23). Nach dem Urteil passen wir die Werte an.

Was ist bei Ihnen schon geregelt?

    Stammbaum, Erbquoten, Steuer und Ihr Stand auf zwei Seiten. Bringen Sie das PDF ins Erstgespräch mit.

    Allgemeine Berechnung der gesetzlichen Erbfolge ohne Prüfung Ihres Einzelfalls, keine Rechts- oder Steuerberatung. Nicht berücksichtigt: Testament, Pflichtteil, Versorgungsfreibetrag, Hausrat, Familienheim, steuerfreier Zugewinnausgleich und Betriebsvermögen. Die angezeigte Steuer ist deshalb eine Obergrenze. Testament und Vollmachten gestalten unsere Partneranwälte oder Ihr Notar, steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater.

    Das Werkzeug läuft nur in Ihrem Browser. Namen und Angaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert, auch das PDF entsteht auf Ihrem Gerät.

    Jana Singer
    Jana SingerProkuristin der paladinum GmbHLeiterin Bereich Notfallmanagement / Vermögensübertragung, Vorsorgeengel24+49 3744 43997 70

    Vorsorgeengel24 Geschäftsbereich der paladinum GmbH

    Immer an Ihrer Seite

    „Gemeinsam gestalten wir erfolgreiche Notfallkonzepte. Wir schützen Lebenswerke, erhalten den Familienfrieden und sichern die Existenz der Familie sowie den Fortbestand des Unternehmens.“

    Jana Singer

    Die Vorsorgeengel24 bieten als Geschäftsbereich der paladinum GmbH Unternehmern und Privatpersonen eine individuelle und erfolgreiche Begleitung bei der Erstellung von Notfallkonzepten. Dabei geht es um den Schutz von Vermögen und den Erhalt von Lebenswerken für sich und die Familie.

    Ausgangspunkt und Mittelpunkt in allen Überlegungen und Planungen sind vier Ziele. Unser Modulbaukasten bietet verständliche Lösungen für Privatkunden und Unternehmer.

    Handlungsfähigkeit erhalten

    • Vertretungsregelungen bei Unfall, Krankheit oder Abwesenheit des Firmeninhabers, für Firma und privat, mit Bankvollmacht
    • Akzeptierte, rechtssichere Vollmachtsdokumente, erstellt von unseren Partneranwälten
    • Notfallhandbuch mit Abläufen und Prozessen

    Wirtschaftliche Existenz sichern

    • Zahlungsfähigkeit bei Abfindungsansprüchen, Pflichtteilsforderungen und Steuerlast
    • Planung von Steueraufwänden, gemeinsam mit Steuerberatern aus unserem Netzwerk
    • Lohnfortzahlung und Rückdeckung für Firmeninhaber und Hauptverdiener

    Familienfrieden erhalten

    • Moderation von Familienkonferenzen
    • Verantwortung übertragen und übernehmen
    • Fairness und Transparenz in Entscheidungsprozessen
    • Klärung der Pflege

    Lebenswerke schützen

    • Vermögensübertragungen konkret planen
    • Schenkung zu Lebzeiten
    • Letzter Wille und Testament
    • Ungewollte Erben vermeiden

    Warum Vorsorgeengel24?

    Unabhängig
    Wir sind unabhängig in der Wahl von Kooperationspartnern, wie Juristen oder Steuerberatern.
    Verzahnt
    Unsere Expertise in Finanz- und Betriebswirtschaft ermöglicht es, den Überblick zu behalten und Änderungswirkungen aufzuzeigen. Wir geben themenübergreifende Handlungsempfehlungen.
    Fair
    Wir arbeiten respektvoll mit bestehenden Fachexperten zusammen (Steuerberatern, Banken, Juristen), moderieren Familienkonferenzen und rechnen transparent ab.
    Vernetzt
    Wir verfügen über ein eigenes Expertennetzwerk, darunter Partneranwälte für Vollmachten und Testamente.

    Beratungsprozess

    1. ErstgesprächKostenlos, persönlich oder per Video. Bringen Sie Ihr PDF von oben mit.
    2. AnalyseFamilie, Vermögen, bestehende Verträge und Vollmachten.
    3. Handlungsfelder und PrioritätenWas ist dringend, was kann warten?
    4. Wunschliste, Anforderungen, ZieleWer soll entscheiden, wer erben, was wird aus Haus und Firma?
    5. Netzwerk und ExpertenwissenPartneranwälte, Notare und Steuerberater aus unserem Netzwerk oder Ihre eigenen.
    6. Rechtssichere DokumenteVollmachten und Testament erstellen unsere Partneranwälte, wo nötig mit Notar. Wir achten darauf, dass Ihre Wünsche vollständig darin stehen.
    7. ReviewNach Heirat, Geburt, Verkauf oder Umzug sehen wir wieder darauf.
    Hinterbliebene

    Was passiert mit den anderen, wenn Ihnen etwas passiert?

    Die Witwen- oder Witwerrente ersetzt einen Bruchteil des Einkommens und setzt eine Ehe voraus. Für Partner ohne Trauschein gibt es nichts. Für Kinder gibt es Halbwaisenrente – kleiner, als die meisten glauben. Der Rest muss privat organisiert sein.

    01

    Risikolebensversicherung

    Günstig, klar, ohne Sparanteil: eine feste Summe, wenn Sie sterben. Faustgröße drei bis fünf Jahresnettoeinkommen plus offene Kredite. Bei Paaren über Kreuz versichern – das spart im Erbfall Steuern.

    02

    Notfallordner

    Wo liegen Verträge, Vollmachten, Zugangsdaten, wer ist zu informieren? Ein Ordner – digital in wecoya+you oder auf Papier –, den Ihre Familie im Ernstfall findet und versteht. Wir haben dafür eine Checkliste.

    03

    Vollmachten und Verfügungen

    Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. Ohne sie entscheidet im Zweifel ein Gericht, wer für Sie handelt – nicht Ihr Ehepartner. Wir erklären, wofür was gedacht ist; die rechtliche Gestaltung übernehmen Notar oder Anwalt.

    Kurz nachfragen

    Passt das zu Ihrer Familie?

    Schreiben Sie uns in ein, zwei Sätzen, worum es Ihnen geht. Wir melden uns innerhalb eines Werktages, einen Termin brauchen Sie dafür nicht.

    • Sie bekommen eine persönliche Antwort
    • Unverbindlich, Unterlagen brauchen wir noch keine
    • Lieber sprechen? +49 3744 43997 70

    Wir nutzen Ihre Angaben nur für die Antwort auf diese Frage. Kein Newsletter, keine Weitergabe.

    Übergabe

    Nachfolge – privat und im Unternehmen.

    Wer ein Unternehmen, eine Praxis oder Immobilien besitzt, hat zwei Nachfolgefragen: die persönliche (Erbfolge, Freibeträge, Liquidität für Pflichtteile und Erbschaftsteuer) und die betriebliche (wer führt weiter, wie wird bezahlt, was passiert im plötzlichen Ausfall). Beide hängen zusammen, werden aber selten zusammen geplant. Wir bringen sie in eine Rechnung und holen für die rechtliche und steuerliche Gestaltung die Fachleute dazu.

    Altersvorsorge

    Die gesetzliche Rente ist die Basis. Sie ist nicht der Plan.

    Das gesetzliche Sicherungsniveau liegt bei rund 48 Prozent – gemessen am Durchschnittsentgelt nach 45 Beitragsjahren, vor Steuern. Vom eigenen letzten Netto bleibt in der Praxis meist deutlich weniger. Die Lücke ist keine Überraschung, sie steht jedes Jahr in der Renteninformation. Die Frage ist nur, mit welchen Bausteinen man sie schließt.

    01

    Drei Schichten, drei Logiken

    Basis (gesetzlich, Rürup): steuerlich gefördert, unflexibel. Betrieblich und Riester: Zulagen und Arbeitgeberzuschuss, aber Regeln. Privat (Fondspolice, Depot, Immobilie): frei, dafür ohne Förderung. Kein Baustein ist per se besser – die Mischung muss zur Steuersituation passen.

    02

    Rechnen statt schätzen

    Wir rechnen versicherungsmathematisch nach: Was kommt aus jedem bestehenden Vertrag realistisch heraus, was kostet die Lücke monatlich – heute, in fünf, in zehn Jahren? Erst dann ist eine Empfehlung mehr als ein Bauchgefühl.

    03

    Bestand prüfen

    Alte Lebens- und Rentenversicherungen sind oft besser als ihr Ruf (Garantiezins) – oder schlechter (Kosten). Kündigen ist selten die beste Option; beitragsfrei stellen, verkaufen oder weiterführen sind die Alternativen, die man kennen sollte.

    Kostenloses Erstgespräch

    Geregelt, bevor es jemand braucht.

    Bringen Sie Ihre Renteninformation und bestehende Verträge mit. Wir rechnen die Lücke aus und sagen Ihnen, welche Bausteine sie tragen.

    Im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln. Die Hinterbliebenenversorgung des Dienstherrn und die gesetzliche Witwenrente sind zwei verschiedene Systeme. Höhe, Anrechnung und Voraussetzungen unterscheiden sich, und bei der Pflege zählt der Beihilfesatz mit. Absicherung für Lehrkräfte und den öffentlichen Dienst

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