Was das Altersvorsorgedepot ist
Die Riester-Rente bekommt eine Nachfolge. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es die staatliche Förderung für eine neue Vertragsfamilie, und die wichtigste Neuerung steckt im Namen: Ein Depot muss nicht mehr garantieren, dass am Ende mindestens das herauskommt, was Sie eingezahlt haben. Dafür darf mehr herauskommen. Sie haben künftig drei Bauarten zur Wahl.
Depot ohne Garantie
Der eigentliche Neuzugang. Ihr Geld wird angelegt, ohne dass der Anbieter eine Mindestsumme zusagen muss. Das erhöht die Chance auf mehr Ertrag und die Möglichkeit, dass am Ende weniger dasteht als eingezahlt. Wer dreißig Jahre Zeit hat, bewertet dieses Risiko anders als jemand mit acht Jahren.
Standarddepot
Eine besonders einfache Form des Depots mit zusätzlichen gesetzlichen Auflagen. Die wichtigste: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 Prozent betragen. Vor der Auszahlungsphase wird das Kapital schrittweise in einen risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern Sie nichts anderes wünschen.
Vertrag mit Garantie
Es gibt weiterhin Verträge, die Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge zusagen. Die Sicherheit kostet Ertragschance. Für viele ist das trotzdem die passende Wahl, und niemand muss sie rechtfertigen.
Was der Staat dazugibt
Die Förderung funktioniert ab 2027 anders als bei Riester. Sie ist nicht mehr ein Festbetrag, den Sie sich mit einem Mindestbeitrag verdienen, sondern sie wächst mit jedem eingezahlten Euro. Bei 120 Euro im Jahr sind das 60 Euro Grundzulage, bei 1.800 Euro sind es 540 Euro.
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage. Nach oben nimmt ein geförderter Vertrag bis zu 6.840 Euro im Jahr auf, gefördert werden davon 1.800 Euro. Was darüber liegt, wächst steuerbegünstigt mit, bringt aber keine weitere Zulage. Hinzu kommt der Sonderausgabenabzug: Bis zu 1.800 Euro plus Zulagenanspruch können Sie steuerlich geltend machen, ohne Kinder und ohne mitversicherten Ehepartner sind das 2.340 Euro.
Eine Zahl, die viele Rechner falsch abfragen: Ihr Einkommen. Bis 2026 bemaß sich der Mindesteigenbeitrag an vier Prozent Ihrer Einnahmen des Vorjahres. Ab 2027 ist es ein fester Betrag von 120 Euro. Wer Sie nach Ihrem Gehalt fragt, um die Zulage auszurechnen, rechnet nach altem Recht.
Unverbindliche Beispielrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz, Stand 14.09.2026. Sie zeigt ausschließlich die staatlichen Zulagen, keine Wertentwicklung und keinen Steuervorteil. Der Sonderausgabenabzug kommt je nach Steuersatz hinzu, das rechnen wir im Gespräch durch.
Der Rechner ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Zulagen zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zur steuerlichen Behandlung berät Ihr Steuerberater.
Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben in den Rechner werden nicht an uns übertragen und nicht gespeichert.
Ihr Riester-Vertrag: drei Wege
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, passiert zum 1. Januar 2027 erst einmal nichts. Verträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden, stehen unter Bestandsschutz und laufen weiter. Sie haben trotzdem eine Entscheidung zu treffen, und zwar zwischen drei Wegen. Keiner davon ist grundsätzlich richtig.
Stillhalten
Wenn der Vertrag günstig ist und die Garantie Sie beruhigt
Sie tun nichts. Ihr Vertrag läuft in der alten Förderung weiter, die Zulagen kommen wie bisher. Bei alten Verträgen mit hohem Rechnungszins ist das oft der beste Weg, weil dort Garantiezinsen stecken, die es heute nicht mehr gibt. Sie dürfen daneben bis zu zwei neue Verträge abschließen.
Nur die Förderung umstellen
Wenn der Vertrag passt, die neue Staffel aber mehr bringt
Sie erklären gegenüber Ihrem Anbieter, dass für Ihren bestehenden Vertrag die neue steuerliche Förderung gelten soll. Die sonstigen Konditionen bleiben, wie sie sind. Es entstehen keine Abschlusskosten, weil kein neuer Vertrag entsteht. Diese Entscheidung sollten Sie nicht nebenbei treffen.
In einen Neuvertrag wechseln
Wenn der alte Vertrag teuer ist oder die Anlage nicht mehr passt
Sie wechseln in einen Vertrag nach neuem Recht. Die bisherige Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen, das ist ausdrücklich geregelt. Es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Genau daran entscheidet sich, ob der Wechsel sich lohnt.
Wo das Depot hingehört
Ein gefördertes Depot ersetzt keine Basisversorgung. Es steht daneben und hat eine andere Aufgabe. Die folgende Gegenüberstellung ist der Maßstab, den wir im Gespräch anlegen.
| Worauf es ankommt | Gesetzliche Rente oder Pension | Gefördertes Depot |
|---|---|---|
| Wer zahlt ein | Pflichtbeitrag, bei Beamten der Dienstherr | Sie selbst, freiwillig, ab 120 Euro im Jahr |
| Wie viel kommt vom Staat | keine Zulage, das System selbst ist die Leistung | bis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kind |
| Wann Geld fließt | mit der Regelaltersgrenze | frühestens ab 65, spätestens ab 70 |
| In welcher Form | lebenslange Rente | lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 |
| Kapital auf einen Schlag | nicht vorgesehen | einmalig bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlung |
| Steuer im Alter | nachgelagert | nachgelagert |
| Vererbbar | nur über Hinterbliebenenrenten | in der Ansparphase ja, als Rente nur mit Garantiezeit |
| Anrechnung auf Grundsicherung | volle Anrechnung | Freibetrag: 100 Euro plus 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro |
Was Sie jetzt tun können
Bis zum 1. Januar 2027 ist Zeit. Die Vorbereitung lohnt sich trotzdem jetzt, weil die Unterlagen erfahrungsgemäß länger brauchen als die Entscheidung.
Selbst-Check: Ihr Anlegerprofil
Garantie oder Chance, wie viel Schwankung, welcher Zeithorizont: Diese Fragen gehören zu jeder Beratung über Altersvorsorge. Beantworten Sie sie vorab in Ruhe und speichern Sie das Ergebnis als PDF oder schicken Sie es uns. Wir melden uns dann und besprechen es mit Ihnen.
Wechsel-Check für Ihren Riester-Vertrag
Wir sehen uns Ihren bestehenden Vertrag an und sagen Ihnen, welcher der drei Wege für Sie trägt. Dafür brauchen wir nichts hochzuladen: Bringen Sie Ihre letzte Standmitteilung zum Termin mit, das genügt. Das Gespräch ist kostenlos und endet nicht mit einem Antrag, sondern mit einer Einschätzung.
Kurz nachfragen
Passt das auf Ihren Betrieb?
Zwei Sätze genügen. Wir lesen mit, was auf dieser Seite steht, und antworten innerhalb eines Werktages — ohne dass Sie dafür einen Termin buchen müssen.
- Antwort von einem Menschen, nicht aus dem Textbaustein
- Kein Vertrag, keine Unterlagen, kein Rückruf-Zwang
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Das Altersvorsorgedepot ab 2027