Niemand verletzt, nichts kaputt – und trotzdem haften Sie.
Eine Frist reißt. Eine Berechnung stimmt nicht. Ein Hinweis unterbleibt. In all diesen Fällen entsteht beim Kunden ein finanzieller Schaden, ohne dass vorher jemand zu Schaden gekommen oder etwas beschädigt worden wäre. Das nennt sich echter Vermögensschaden – und genau der ist in der Betriebshaftpflicht meist ausgeschlossen. Für beratende, planende und verwaltende Tätigkeiten ist das nicht eine Lücke unter vielen, sondern die entscheidende.
Betriebshaftpflicht
Deckt allgemeine Betriebsrisiken: die Stolperfalle, das umgestoßene Getränk – Personen- und Sachschäden.
Vermögensschadenhaftpflicht
Deckt echte Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Für beratende und planende Tätigkeiten.
Berufshaftpflicht
Deckt den spezifischen Fehler in der Fachleistung. Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, IT-Fachleute – und Versicherungsmakler.
Und was jeweils tatsächlich gilt.
Am größten Kunden – nicht am Durchschnitt.
Der belastbarste Indikator ist der Umsatz. Nicht die Mitarbeiterzahl, nicht die Branche: Wer mehr Umsatz macht, hat statistisch mehr Gelegenheit, einen Vermögensschaden zu verursachen. Die Rechnung läuft in drei Schritten.
Durchschnitt je Kunde
Gesamtumsatz geteilt durch die Kundenzahl. Der erste Anhaltspunkt – und nur der erste.
Der größte Kunde
Macht ein einzelner Kunde einen großen Anteil aus, kippt ein einziger Schaden den Betrieb. Die Summe muss diesem Kunden gerecht werden.
Sicherheitsaufschlag
Rund zehn Prozent obendrauf – für das, was zwischen zwei Vertragsjahren wächst.
Die im Ernstfall über die Summe entscheiden.
Serienschadenklausel
Mehrere Verstöße aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Wer denselben Fehler in zwanzig Projekten wiederholt hat, bekommt nicht zwanzigmal die Deckungssumme, sondern einmal. Für die Summenermittlung ist das haftungskritisch.
Claims-Made-Prinzip
Maßgeblich ist meist der Zeitpunkt der Anspruchserhebung, nicht der des Fehlers. Beim Versichererwechsel muss die Rückwärtsdeckung des neuen Vertrags zum alten passen – sonst entsteht eine Lücke genau für die Fehler, die noch niemand bemerkt hat.
Wonach er sich richtet.
Was wir mit Ihnen durchgehen.
Das passt zu Vermögensschadenhaftpflicht
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