Betriebshaftpflicht
Deckt allgemeine Betriebsrisiken: die Stolperfalle, das umgestoßene Getränk – Personen- und Sachschäden.
Absicherung für Unternehmen und Selbstständige
Wenn ein Fehler Geld kostet, aber nichts kaputtgeht: Für wen die Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht ist – und was sie von der Betriebshaftpflicht trennt.
Eine Frist reißt. Eine Berechnung stimmt nicht. Ein Hinweis unterbleibt. In all diesen Fällen entsteht beim Kunden ein finanzieller Schaden, ohne dass vorher jemand zu Schaden gekommen oder etwas beschädigt worden wäre. Das nennt sich echter Vermögensschaden – und genau der ist in der Betriebshaftpflicht meist ausgeschlossen. Für beratende, planende und verwaltende Tätigkeiten ist das nicht eine Lücke unter vielen, sondern die entscheidende.
Deckt allgemeine Betriebsrisiken: die Stolperfalle, das umgestoßene Getränk – Personen- und Sachschäden.
Deckt echte Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Für beratende und planende Tätigkeiten.
Deckt den spezifischen Fehler in der Fachleistung. Für Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, IT-Fachleute – und Versicherungsmakler.
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Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Betriebs. Wir vergleichen die Bedingungswerke, die für Ihre Tätigkeit infrage kommen, und melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Vorschlag — samt der Klauseln, auf die es bei Ihnen ankommt.
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Vermögensschadenhaftpflicht
Der belastbarste Indikator ist der Umsatz. Nicht die Mitarbeiterzahl, nicht die Branche: Wer mehr Umsatz macht, hat statistisch mehr Gelegenheit, einen Vermögensschaden zu verursachen. Die Rechnung läuft in drei Schritten.
Gesamtumsatz geteilt durch die Kundenzahl. Der erste Anhaltspunkt – und nur der erste.
Macht ein einzelner Kunde einen großen Anteil aus, kippt ein einziger Schaden den Betrieb. Die Summe muss diesem Kunden gerecht werden.
Rund zehn Prozent obendrauf – für das, was zwischen zwei Vertragsjahren wächst.
Mehrere Verstöße aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Wer denselben Fehler in zwanzig Projekten wiederholt hat, bekommt nicht zwanzigmal die Deckungssumme, sondern einmal. Für die Summenermittlung ist das haftungskritisch.
Maßgeblich ist meist der Zeitpunkt der Anspruchserhebung, nicht der des Fehlers. Beim Versichererwechsel muss die Rückwärtsdeckung des neuen Vertrags zum alten passen – sonst entsteht eine Lücke genau für die Fehler, die noch niemand bemerkt hat.
45 Minuten zu Haftung, Inhalt, Gebäude, Flotte und Cyber Ihres Betriebs.
Lian Mansar
Leiter Firmenkunden · Sachversicherung
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Mauritz MannspergerGeschäftsführer, Firmenkundengeschäft
Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Geschäftsführer der paladinum GmbH, im Haus verantwortlich für das Firmenkundengeschäft. Die paladinum GmbH betreut über 3.000 Kunden.
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