Pflicht
Gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben. Ohne sie handeln Sie rechtswidrig – oder dürfen den Beruf gar nicht ausüben.
Absicherung für Unternehmen und Selbstständige
Was gesetzlich vorgeschrieben ist, was Auftraggeber und Banken verlangen und was wirklich schützt – sortiert nach Pflicht, faktischer Pflicht und Kür.
Die Frage „Was brauche ich?“ lässt sich nicht mit einer Liste beantworten, sondern nur mit einer Reihenfolge. Manches schreibt der Gesetzgeber vor. Anderes verlangt kein Gesetz, aber Ihr Auftraggeber, Ihre Bank oder Ihr Vermieter – und ohne kommen Sie nicht ins Geschäft. Der Rest ist eine Abwägung, und die hängt davon ab, welcher Schaden Sie wirklich umwerfen würde.
Gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben. Ohne sie handeln Sie rechtswidrig – oder dürfen den Beruf gar nicht ausüben.
Kein Gesetz verlangt sie, aber Verträge tun es: Ausschreibungen, Rahmenverträge, Mietverträge, Finanzierungszusagen. Wer sie nicht hat, verliert Aufträge.
Hier entscheidet die Frage, die zählt: Welcher einzelne Schaden würde den Betrieb ernsthaft gefährden? Genau der gehört versichert – und nicht der, der am häufigsten vorkommt.
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Welche Versicherung braucht mein Betrieb?
Diese Policen tauchen in keiner Vorschrift auf und entscheiden trotzdem darüber, ob Sie beauftragt werden. Wer sie erst besorgt, wenn die Ausschreibung läuft, kommt regelmäßig zu spät.
Die Grundabsicherung für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. In nahezu jedem Rahmenvertrag und in jeder Ausschreibung als Nachweis gefordert – oft mit konkreter Mindestsumme.
Bei Bauvorhaben verlangen Banken und Auftraggeber sie regelmäßig, bevor sie Geld freigeben oder den Zuschlag erteilen.
Ersetzt die hinterlegte Barkaution und hält Liquidität im Betrieb – vom Vermieter zu akzeptieren, aber vertraglich zu regeln.
Sortiert nicht nach Häufigkeit, sondern nach Tragweite. Ein Schaden, den Sie aus der Portokasse zahlen, gehört nicht versichert. Einer, der den Betrieb kostet, gehört es immer.
Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung. Die Halle ist versichert, der entgangene Ertrag der nächsten acht Monate aber meist nicht – und der ist oft der größere Posten.
Cyber. Nicht nur wegen der Wiederherstellung, sondern wegen der Betriebsunterbrechung, der Meldepflichten und der Haftung der Geschäftsführung für die IT-Organisation.
D&O. Als Geschäftsführer haften Sie unbeschränkt mit dem Privatvermögen – die einzige insolvenzfeste Absicherung dagegen ist eine eigene Police.
Forderungsausfall und Warenkredit. Ein einziger großer Ausfall kann bei knapper Marge mehrere gute Jahre aufzehren.
Vertrauensschaden. Deckt vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter – die Lücke, die Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung systematisch offen lassen.
bAV und bKV. Weniger Schadenabwehr als Bindung – und in angespannten Arbeitsmärkten oft das wirksamere Argument als ein Gehaltssprung.
45 Minuten zu Haftung, Inhalt, Gebäude, Flotte und Cyber Ihres Betriebs.
Lian Mansar
Leiter Firmenkunden · Sachversicherung
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Mauritz MannspergerGeschäftsführer, Firmenkundengeschäft
Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Geschäftsführer der paladinum GmbH, im Haus verantwortlich für das Firmenkundengeschäft. Die paladinum GmbH betreut über 3.000 Kunden.