Die Inhaltsversicherung ersetzt das Inventar. Nicht den Stillstand.
Nach einem Brand ist die Halle leer und die Maschinen sind ersetzt – aber es wird monatelang nichts produziert. Löhne, Gehälter, Mieten und feste Betriebsausgaben laufen weiter, dazu kommen entgangener Gewinn und Schadenersatz wegen gerissener Lieferfristen. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ist deshalb für die meisten Betriebe der eigentliche Existenzschutz – und die Police, die am häufigsten fehlt.
Und wie die Summe jeweils entsteht.
Kleine Betriebsunterbrechung
Zusatzmodul zur Inhaltsversicherung. Die Summe ist an die Inhaltssumme gekoppelt – einfach, aber nur so gut wie diese.
Mittlere Betriebsunterbrechung
Eigenständiger Vertrag, individuell dimensionierbar. Summe = Jahresnettoumsatz minus Wareneinsatz netto, also der Rohertrag.
Große Betriebsunterbrechung
Für industrielle Betriebe, durchgehend individuell kalkuliert.
Vor allem eine: die Haftzeit.
Vier Punkte, die still zur Kürzung führen.
Der Jahresmeldebogen
Eine vertragliche Obliegenheit, keine Formalie. Wird die jährliche Meldung der Versicherungssumme versäumt, droht Kürzung wegen Unterversicherung. Grundlage ist die BWA des Vorjahres plus Prognose – diesen Prozess begleiten wir aktiv.
Rückwirkungsschäden
Hängt Ihr Betrieb an Zulieferern oder Abnehmern, muss die Klausel für Schäden bei Dritten eingeschlossen sein. Sonst zahlt niemand, wenn es beim Zulieferer brennt.
Engpassmaschinen
Gibt es Maschinen, deren Defekt die Produktion auch ohne Feuer sofort stoppt? Dann braucht es eine technische Betriebsunterbrechung – die klassische greift dort nicht.
Meldepflicht nach § 30 VVG
Der Schaden ist unverzüglich zu melden. Eine verzögerte Meldung gefährdet den Anspruch, wenn dadurch die Schadenminderung erschwert wurde.
Wonach er sich richtet.
Was wir mit Ihnen durchgehen.
Das passt zu Betriebsunterbrechungsversicherung
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