Betriebshaftpflicht berechnen

Schritt für Schritt

Was eine Berechnung von Ihnen wissen will

Jeder Rechner fragt dieselben fünf Dinge ab — nur in unterschiedlicher Reihenfolge. Wenn Sie diese Angaben bereithalten, ist die Berechnung in wenigen Minuten erledigt.

01

Ihre Tätigkeit

Nicht die Branche, sondern was Sie konkret tun. „Elektroinstallation und Photovoltaik“ ist eine Tätigkeit, „Handwerk“ ist keine. Diese Angabe entscheidet später darüber, ob ein Schaden gedeckt ist — sie ist die wichtigste des ganzen Vorgangs.

02

Umsatz und Lohnsumme

Der Beitrag hängt fast immer an einer dieser beiden Zahlen. Gefragt ist der geschätzte Wert des laufenden Jahres, nicht der letzte Jahresabschluss. Wer zu niedrig schätzt, zahlt am Jahresende nach.

03

Zahl der Beschäftigten

Alle, die für Sie arbeiten: Festangestellte, Aushilfen, Werkstudenten, Leiharbeit, mitarbeitende Familienangehörige. Freie Subunternehmer zählen getrennt und werfen eine eigene Frage auf, nämlich wer für deren Fehler haftet.

04

Deckungssumme und Selbstbehalt

Zwei Stellschrauben, die Sie selbst setzen. Die Deckungssumme begrenzt, was der Versicherer im Ernstfall höchstens zahlt; der Selbstbehalt legt fest, was Sie je Schaden selbst tragen.

05

Vorschäden

Zahl und ungefähre Höhe der Schäden aus den letzten fünf Jahren. Gemeldete Schäden ohne Zahlung gehören dazu. Diese Frage wird gern übersehen und ist zugleich die, bei der eine falsche Antwort am teuersten wird.

Zum Mitnehmen

Die vier Angaben, auf die es wirklich ankommt

Wenn Sie nur vier Dinge heraussuchen, dann diese. Damit lässt sich rechnen; alles Übrige klären wir im Gespräch.

Ihre Tätigkeit im Wortlaut — am besten so, wie sie im Gewerbeschein oder im Handelsregister steht.
Der geschätzte Jahresumsatz des laufenden Jahres, gern gerundet.
Die Zahl der Beschäftigten, Aushilfen und Leiharbeit eingerechnet.
Vorschäden der letzten fünf Jahre — Anzahl und ungefähre Summe, oder ausdrücklich „keine“.
Beitrag verstehen

Was den Beitrag nach oben und unten zieht

Der Beitrag ist kein Listenpreis, sondern das Ergebnis Ihrer Angaben. Diese Stellschrauben bewegen ihn am stärksten.

StellschraubeSenkt den BeitragHebt den Beitrag
SelbstbehaltEin spürbarer Selbstbehalt je SchadenKein Selbstbehalt
VorschädenFünf schadenfreie JahreMehrere gemeldete Schäden
TätigkeitsprofilReine Montage ohne HeißarbeitenArbeiten mit Feuer, Wasser oder auf Dächern
ZahlweiseJährlich im VorausMonatlich
VertragslaufzeitMehrjährig gebundenJährlich kündbar

Was den Beitrag nicht sinnvoll senkt: eine zu niedrige Deckungssumme. Sie sparen an der einzigen Zahl, die im Ernstfall zählt — und ein Personenschaden erreicht schnell Größenordnungen, die einen Betrieb ohne ausreichende Summe beenden.

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler in der Selbstauskunft

Jeder dieser Fehler kostet im Schadenfall Geld — nicht beim Abschluss. Deshalb fallen sie erst auf, wenn es zu spät ist.

01

Die Tätigkeit zu eng beschreiben

Ein Betrieb meldet „Fliesenlegearbeiten“ an und übernimmt zwei Jahre später auch Estrich und Trockenbau. Passiert dort ein Schaden, steht die Frage im Raum, ob er überhaupt zur versicherten Tätigkeit gehört. Wer sein Feld erweitert, muss das melden — das ist eine laufende Pflicht, kein einmaliger Vorgang.

02

Den Umsatz zu niedrig ansetzen

Der Beitrag wird auf den geschätzten Umsatz gerechnet und am Jahresende auf den tatsächlichen angepasst. Wer schätzt, um billiger dazustehen, verschiebt die Kosten nur — und riskiert bei erheblicher Abweichung Diskussionen über die Beitragsgrundlage.

03

Vorschäden verschweigen

Das ist die teuerste Variante. Fragen des Versicherers vor Vertragsschluss müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden (§ 19 VVG). Wird ein verschwiegener Vorschaden später bekannt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten — im ungünstigsten Fall rückwirkend.

04

Subunternehmer vergessen

Wer Leistungen weitergibt, haftet gegenüber dem Auftraggeber weiter. Ob die Betriebshaftpflicht dafür einsteht, hängt vom Vertrag ab. Diese Frage gehört vor den Abschluss, nicht danach.

05

Tätigkeitsschäden für mitversichert halten

Schäden an genau der Sache, an der Sie gerade arbeiten, sind in vielen Verträgen ausgeschlossen oder nur begrenzt gedeckt. Ein typischer Fall: Beim Wechsel eines Heizkörpers wird das darunterliegende Parkett beschädigt. Ob das gedeckt ist, entscheidet eine einzelne Klausel.

Kostenlos und unverbindlich

Wir rechnen das für Sie

Schicken Sie uns die vier Angaben von oben. Wir vergleichen die Bedingungswerke, die für Ihre Tätigkeit infrage kommen, und melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Vorschlag — samt der Klauseln, auf die es bei Ihnen ankommt.

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