Geschäftsinhaltsversicherung

Geschäftsinhalt

Die Haftpflicht schützt Ihr Vermögen. Diese Police Ihren Betrieb.

Der Unterschied ist grundsätzlicher, als er klingt: Die Haftpflicht wehrt Ansprüche Dritter ab. Die Inhaltsversicherung sichert die physische Fortführung des Betriebs – ohne Maschinen, Waren und IT entsteht kein Umsatz. Versichert sind Betriebseinrichtung (Möbel, Werkzeuge, Rechner, Maschinen), Vorräte und Waren, also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige und halbfertige Erzeugnisse.

Zwei Bruchstellen

Beide betreffen die Summe – keine den Schaden.

Obliegenheiten

Was im Antrag steht, muss auch an der Tür hängen.

Sicherungsbeschreibung

Schlösser und Meldeanlagen müssen exakt dem entsprechen, was im Antrag steht. Versicherer prüfen im Schadenfall gegen die einschlägigen VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen und mechanische Sicherungen.

Beheizungsobliegenheit

Frostschäden an Armaturen und Rohren sind nur mitversichert, wenn die Pflicht zur Beheizung erfüllt wurde. Betrifft besonders Lager und selten genutzte Gebäudeteile.

Abgrenzung zur Maschine

Maschinen tauchen in zwei Sparten auf, und der Markt vermischt das. Bedienfehler, Kurzschluss und Bruch deckt die Inhaltsversicherung nicht – dafür gibt es die Maschinenversicherung.

Der fehlende Airbag

Ohne Ertragsausfall bleibt die Hälfte offen.

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