Die Einstufung entscheidet – vor jeder Deckungsfrage.
Beträgt der Wohnflächenanteil weniger als 50 Prozent, ist das Objekt als Geschäftsgebäude zu tarifieren, nicht als Wohngebäude. Diese eine Zahl entscheidet über den gesamten Vertrag. Eine falsche Einstufung führt zu einem von zwei Ergebnissen: unnötige Prämie – oder gefährliche Unterversicherung, die erst im Schadenfall sichtbar wird.
Die Summenermittlung, und was ohne sie passiert.
Der Vertrag endet nicht mit der Unterschrift.
Anzeigepflicht (§ 19 VVG)
Alle gefahrerheblichen Umstände gehören in den Antrag: weiche Dachung, gefährliche Nachbarschaft wie eine Tankstelle, die exakte Nutzungsart. Verletzung bedeutet Rücktritt oder Leistungsfreiheit.
Gefahrstandspflicht (§ 23 VVG)
Während der Laufzeit darf die Gefahr nicht ohne Zustimmung erhöht werden. Eine Einrüstung für Fassadenarbeiten ist eine Gefahrerhöhung – ebenso, wenn neu an eine Lackiererei vermietet wird. Unterlassene Meldung kürzt oder befreit nach § 26 VVG.
Regeln der Technik
Prüfung elektrischer Anlagen nach den einschlägigen Richtlinien und nach DGUV Vorschrift 3. Fehlende Prüfprotokolle werden im Brandfall als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt und führen zur Quotelung.
Leerstand
Ab 72 Stunden ungenutzter Gebäudeteile greifen oft besondere Kontrollpflichten: wasserführende Leitungen absperren und entleeren, Gebäude gegen unbefugtes Betreten sichern.
Obliegenheiten, die an der Betriebsart hängen.
Vier Pflichten, sofort.
Wonach er sich richtet – und was wir durchgehen.
Das passt zu Gewerbliche Gebäudeversicherung
Alle Sparten für Firmenkunden · Welche Versicherung braucht mein Betrieb?