Gruppenunfallversicherung

Gruppenunfallversicherung

Der Weg zum Bäcker in der Pause ist nicht versichert.

Die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – und nur die. Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten während der Arbeitszeit fallen heraus. Genau dort greift die private Gruppenunfallversicherung. Sie ist eine Summenversicherung und leistet unabhängig davon, ob die Berufsgenossenschaft den Fall anerkennt.

Der Hebel

Progression schlägt Grundsumme.

Das ist die Stelle, an der die meisten Verträge falsch gebaut sind – weil in Grundsummen gedacht wird, die Wirkung aber woanders entsteht.

Vier Vertragspunkte

Die über die Qualität entscheiden.

Mitwirkungsanteil

Vorerkrankungen können die Leistung kürzen (§ 182 VVG). Die entscheidende Frage: Verzichtet der Tarif bis zu 100 Prozent auf die Anrechnung? Das ist einer der größten Qualitätsunterschiede im Markt.

Gefahrengruppe A oder B

Die Einstufung muss der tatsächlichen Tätigkeit entsprechen – bei Mischbetrieben eine echte Falle. Manche Versicherer stufen Vielfahrer automatisch in B ein, auch ohne körperliche Arbeit.

Unfallbegriff

Sind Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen und Vergiftungen mitversichert? Letzteres besonders in Gastronomie und Laboren.

Umtauschrecht

Können ausscheidende Mitarbeitende den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung privat fortführen? Ein starkes Argument in der Kommunikation zur Belegschaft.

Was tatsächlich gezahlt wird

Die Gliedertaxe entscheidet – nicht die Versicherungssumme.

Die Invaliditätsleistung ist die Kernleistung, und sie bemisst sich nicht am tatsächlichen Verdienstausfall, sondern am Invaliditätsgrad. Wie hoch der ausfällt, legt die Gliedertaxe fest: eine Tabelle mit festen Prozentsätzen je Körperteil und Sinnesorgan. Sie unterscheidet sich von Tarif zu Tarif erheblich – gleicher Unfall, gleiche Summe, unterschiedliche Leistung.

Invalidität

Dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, bewertet nach Gliedertaxe – mit Progression der eigentliche Hebel.

Todesfall

Muss ausdrücklich vereinbart sein, sonst entsteht bei unfallbedingtem Tod keine Zahlung.

Bergung und Rückholung

Such-, Rettungs- und Bergungskosten – bei Außendienst und Montage regelmäßig der erste Posten.

Tagegelder und Extras

Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, kosmetische Operationen, Übergangsleistung, Unfallrente.

Ehrlich abgegrenzt

Was diese Police nicht leistet.

Eine Gruppenunfallversicherung ist ein starkes Instrument – aber sie schließt nur eine bestimmte Lücke. Wer sie für mehr hält, hat im Ernstfall die falsche Police.

Damit ist die Arbeitskraft abgesichert.Realität

Nein. Weit häufiger als der Unfall führt eine Erkrankung zur dauerhaften Erwerbsminderung. Für dieses Risiko braucht es eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – die Unfallversicherung ersetzt sie nicht, sie ergänzt sie.

Die Versicherung ersetzt den Schaden.Realität

Sie ist eine Summenversicherung: Gezahlt wird die vereinbarte Summe nach Invaliditätsgrad, unabhängig vom tatsächlichen Einkommensverlust. Das kann mehr oder deutlich weniger sein als der wirtschaftliche Schaden.

Wir haben doch die Berufsgenossenschaft.Realität

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt Heilbehandlung, Reha und Verletztenrente – aber nur bei anerkannten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die private Deckung zahlt zusätzlich, auch wenn die Anerkennung ausbleibt.

Beitrag und Check

Wonach er sich richtet – und was wir durchgehen.

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