Firmenrechtsschutz berechnen

Schritt für Schritt

Was eine Berechnung von Ihnen wissen will

Der Firmenrechtsschutz wird nicht über einen Wert gerechnet, sondern über Ihre Struktur und die Bausteine, die Sie wählen. Das macht die Auskunft kurz — und die Auswahl entscheidend.

01

Rechtsform

Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG oder KG. Sie bestimmt, wer überhaupt mitversichert werden kann: Geschäftsführer, Gesellschafter, Organe. Bei der GmbH stellt sich zusätzlich die Frage, ob der Geschäftsführer auch persönlich Schutz braucht.

02

Zahl der Beschäftigten

Die Hauptgröße für den Arbeits-Rechtsschutz — den Baustein, der in der Praxis am häufigsten in Anspruch genommen wird. Aushilfen und Teilzeit zählen mit.

03

Branche und Tätigkeit

Manche Tätigkeiten bringen typische Streitfelder mit: Bau bedeutet Werkvertragsrecht, Handel bedeutet Forderungen, Heilberufe bedeuten Strafrecht und Berufsrecht. Danach richtet sich, welche Bausteine sinnvoll sind.

04

Die Bausteine, die Sie wollen

Arbeitsrecht, Vertrags- und Sachenrecht, Verkehr, Straf-Rechtsschutz, Immobilien, Steuer. Sie werden einzeln gewählt. Der Vertrags-Rechtsschutz ist der teuerste und zugleich der, den Betriebe am häufigsten brauchen.

05

Laufende oder absehbare Streitigkeiten

Die Frage, die über alles andere entscheidet. Was heute schon läuft oder absehbar ist, lässt sich nicht mehr versichern — dazu gleich mehr.

Zum Mitnehmen

Die vier Angaben, auf die es wirklich ankommt

Diese vier reichen für eine belastbare Rechnung.

Ihre Rechtsform und wer mitversichert sein soll.
Die Zahl der Beschäftigten, Aushilfen und Teilzeit eingerechnet.
Welche Bausteine Sie absichern wollen — oder die Beschreibung, wo Sie in den letzten Jahren Ärger hatten.
Laufende oder absehbare Streitigkeiten — ehrlich, auch wenn es unangenehm ist.
Beitrag verstehen

Was den Beitrag nach oben und unten zieht

Der Beitrag entsteht aus der Zahl der Bausteine, der Betriebsgröße und dem, was Sie selbst tragen wollen.

StellschraubeSenkt den BeitragHebt den Beitrag
SelbstbehaltSelbstbehalt je Rechtsfall vereinbartKein Selbstbehalt
BausteineNur Arbeits- und VerkehrsrechtZusätzlich Vertrags- und Sachenrecht
BetriebsgrößeWenige BeschäftigteGroße Belegschaft mit hoher Fluktuation
VorfälleKeine Rechtsfälle in den letzten JahrenMehrere gemeldete Fälle
ZahlweiseJährlich im VorausMonatlich

Der Selbstbehalt ist hier die wirksamste Stellschraube — und die vernünftigste. Wer einen Rechtsstreit führt, geht ohnehin nicht wegen kleiner Beträge vor Gericht; die Deckung soll die großen Verfahren tragen.

Worauf Sie achten sollten

Die häufigsten Fehler in der Selbstauskunft

Der Rechtsschutz hat eine Eigenheit, die es sonst kaum gibt: Er versichert nur die Zukunft. Die meisten Fehler drehen sich genau darum.

01

Die Wartezeit übersehen

Für die meisten Bausteine gilt eine Wartezeit von rund drei Monaten. Wer heute abschließt, weil nächste Woche ein Kündigungsschutzprozess ansteht, hat dafür keinen Schutz. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern der Sparte: Versichert wird das Unvorhergesehene, nicht das bereits Eingetretene.

02

Einen schon absehbaren Streit verschweigen

Ein typischer Fall: Ein Betrieb hat seit Wochen Ärger mit einem Lieferanten über eine Mängelrüge und schließt dann Rechtsschutz ab. Der Versicherer stellt auf den Rechtsschutzfall ab — den Zeitpunkt des ersten Verstoßes, nicht den der Klage. Der liegt vor dem Vertrag, also besteht kein Schutz.

03

Nur den Arbeits-Rechtsschutz nehmen

Er ist der günstigste Baustein und deckt den häufigsten Fall. Er hilft aber nicht, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung nicht zahlt oder ein Lieferant mangelhaft liefert — dafür braucht es den Vertrags- und Sachenrecht-Baustein.

04

Den Straf-Rechtsschutz für Beiwerk halten

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall trifft Betriebe schneller, als es die meisten erwarten. Der erweiterte Straf-Rechtsschutz greift auch bei Vorwürfen, die zunächst als vorsätzlich eingestuft werden — und stellt nur dann rückwirkend die Leistung ein, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz kommt.

05

Eine Ablehnung als Endergebnis nehmen

Lehnt der Versicherer mangels Erfolgsaussicht ab, ist das nicht das letzte Wort. Der Stichentscheid des eigenen Anwalts oder ein Schiedsgutachten sind vorgesehene Wege (§ 18 ARB). Sie sind an Fristen gebunden — deshalb gehört eine Ablehnung sofort besprochen, nicht abgeheftet.

Kostenlos und unverbindlich

Wir rechnen das für Sie

Schicken Sie uns die vier Angaben von oben. Wir stellen die Bausteine zusammen, die zu Ihren tatsächlichen Streitfeldern passen, und sagen Ihnen offen, wenn ein laufender Fall nicht mehr versicherbar ist.

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