Kfz-Flottenversicherung

Kfz-Flotte

Ab zwei bis drei Fahrzeugen lohnt sich der Flottenblick.

Der „echte“ Flotten-Rahmenvertrag mit Stückkosten beginnt deutlich höher – meist ab zehn bis fünfzehn Einheiten. Ein Flottentarif dagegen rechnet sich oft schon ab dem zweiten oder dritten motorisierten Fahrzeug. Der Gewinn liegt dabei nicht nur im Beitrag, sondern in der Verwaltung: Die Bündelung senkt die administrativen Stückkosten je Fahrzeug und schafft erstmals Transparenz über die Schadenentwicklung des gesamten Fuhrparks.

Die Bausteine

Was zusammengehört.

Kfz-Haftpflicht

Die wichtigste Komponente. Personenschäden erreichen schnell Millionenhöhe – deshalb ist eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro der übliche Standard.

Teilkasko

Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Elementarereignisse.

Vollkasko

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus. Bei geleasten Neuwagen praktisch unverzichtbar.

Zusatzbausteine

GAP-Deckung, Schutzbrief, Fahrerschutz, Eigenschadenversicherung, Insassen-Unfallschutz.

Die Beratungsfrage

Schadenfreiheitsrabatt oder Stückkosten.

Es gibt zwei Tarifierungsmodelle, und die Wahl zwischen ihnen ist keine Formalie – sie kostet oder spart bares Geld, je nach Schadenhistorie.

Vier Bruchstellen

Eine davon kostet den ganzen Schutz.

Halterpflichten

Wer Fahrzeuge überlässt, haftet für die Kontrolle.

Mit dem Fuhrpark übernimmt Ihr Unternehmen Pflichten, die keine Police abnimmt – sie entscheiden aber darüber, ob die Police im Schadenfall trägt.

01

Führerscheinkontrolle

Wer ein Fahrzeug überlässt, muss sich regelmäßig von der gültigen Fahrerlaubnis überzeugen und das dokumentieren. Wird ohne Fahrerlaubnis gefahren und Sie haben es zugelassen, ist das nach § 21 StVG eine Straftat – die Aufgabe lässt sich delegieren, die Verantwortung nicht.

02

UVV-Prüfung

Betriebliche Fahrzeuge sind nach DGUV Vorschrift 70 regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen – zusätzlich zur Hauptuntersuchung. Fehlt der Nachweis, steht nach einem Unfall schnell der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum.

03

Ladungssicherung

Verantwortlich sind Fahrer, Verlader und Halter. Ein Verstoß wird im Schadenfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet – mit den bekannten Folgen für die Leistung.

Fahrzeug, Ladung, Auftrag

Die Kfz-Police deckt das Fahrzeug. Nicht das, was drin liegt.

Das ist die Stelle, an der ein Fuhrpark regelmäßig zu dritt versichert werden muss – und an der die Wagniskennziffer aus dem Antrag ihre volle Wirkung entfaltet.

Fahrzeug beschädigtKarosserie, Glas, Motor, Diebstahl des Fahrzeugs
Kfz-Haftpflicht und Kaskodiese Police
Eigene Ladung wegWerkzeug, Material, Geräte im Fahrzeug
Fremde Ware transportiertGüter im Auftrag Dritter, ab 3,5 t Pflicht nach § 7a GüKG
Beitrag und Check

Wonach er sich richtet – und was wir durchgehen.

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