Kfz-Haftpflicht
Die wichtigste Komponente. Personenschäden erreichen schnell Millionenhöhe – deshalb ist eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro der übliche Standard.
Absicherung für Unternehmen und Selbstständige
Ab drei Fahrzeugen lohnt der Flottenvertrag: Haftpflicht, Kasko, Schadenfreiheitsklassen und Stückprämie – wie Sie den Fuhrpark in einem Vertrag bündeln.
Der „echte“ Flotten-Rahmenvertrag mit Stückkosten beginnt deutlich höher – meist ab zehn bis fünfzehn Einheiten. Ein Flottentarif dagegen rechnet sich oft schon ab dem zweiten oder dritten motorisierten Fahrzeug. Der Gewinn liegt dabei nicht nur im Beitrag, sondern in der Verwaltung: Die Bündelung senkt die administrativen Stückkosten je Fahrzeug und schafft erstmals Transparenz über die Schadenentwicklung des gesamten Fuhrparks.
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Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Betriebs. Wir vergleichen die Bedingungswerke, die für Ihre Tätigkeit infrage kommen, und melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Vorschlag — samt der Klauseln, auf die es bei Ihnen ankommt.
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Gewerbliche Kfz- und Flottenversicherung
Die wichtigste Komponente. Personenschäden erreichen schnell Millionenhöhe – deshalb ist eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro der übliche Standard.
Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Elementarereignisse.
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus. Bei geleasten Neuwagen praktisch unverzichtbar.
GAP-Deckung, Schutzbrief, Fahrerschutz, Eigenschadenversicherung, Insassen-Unfallschutz.
Es gibt zwei Tarifierungsmodelle, und die Wahl zwischen ihnen ist keine Formalie – sie kostet oder spart bares Geld, je nach Schadenhistorie.
Mit dem Fuhrpark übernimmt Ihr Unternehmen Pflichten, die keine Police abnimmt – sie entscheiden aber darüber, ob die Police im Schadenfall trägt.
Wer ein Fahrzeug überlässt, muss sich regelmäßig von der gültigen Fahrerlaubnis überzeugen und das dokumentieren. Wird ohne Fahrerlaubnis gefahren und Sie haben es zugelassen, ist das nach § 21 StVG eine Straftat – die Aufgabe lässt sich delegieren, die Verantwortung nicht.
Betriebliche Fahrzeuge sind nach DGUV Vorschrift 70 regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen – zusätzlich zur Hauptuntersuchung. Fehlt der Nachweis, steht nach einem Unfall schnell der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum.
Verantwortlich sind Fahrer, Verlader und Halter. Ein Verstoß wird im Schadenfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet – mit den bekannten Folgen für die Leistung.
Das ist die Stelle, an der ein Fuhrpark regelmäßig zu dritt versichert werden muss – und an der die Wagniskennziffer aus dem Antrag ihre volle Wirkung entfaltet.
45 Minuten zu Haftung, Inhalt, Gebäude, Flotte und Cyber Ihres Betriebs.
Lian Mansar
Leiter Firmenkunden · Sachversicherung
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Mauritz MannspergerGeschäftsführer, Firmenkundengeschäft
Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Geschäftsführer der paladinum GmbH, im Haus verantwortlich für das Firmenkundengeschäft. Die paladinum GmbH betreut über 3.000 Kunden.
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