Versicherungen für IT-Dienstleister und Agenturen

IT und Agenturen

Ihr Schaden hinterlässt keine Spuren.

In den meisten Branchen sieht man den Schaden: etwas ist kaputt, jemand ist verletzt. In IT und Werbung ist er unsichtbar. Ein Fehler im Code, eine falsche Konfiguration, eine verpasste Frist, ein Bild ohne Lizenz – niemand wird verletzt, nichts geht zu Bruch, und trotzdem steht eine sechsstellige Forderung im Raum. Genau diese Schäden deckt die Betriebshaftpflicht nicht.

01

Der reine Vermögensschaden

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden – und Vermögensschäden nur, soweit sie daraus folgen. Ein Schaden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden ist ein reiner Vermögensschaden und braucht die Vermögensschadenhaftpflicht. Für IT-Dienstleister und Agenturen ist das nicht der Sonderfall, sondern der Regelfall.

02

Der Vertrag haftet mit

Werkvertrag nach § 631 BGB heißt Erfolgsschuld: Sie schulden das funktionierende Ergebnis, nicht die Bemühung. Dienstvertrag nach § 611 BGB heißt Tätigkeitsschuld. Was in Ihren Angeboten steht, entscheidet im Streitfall über die Haftung – und Haftungsbegrenzungen in AGB sind für Kardinalpflichten und grobe Fahrlässigkeit nach § 307 BGB unwirksam.

03

Der Kunde verlangt den Nachweis

Ab einer gewissen Auftraggebergröße ist die Vermögensschadenhaftpflicht Voraussetzung für die Beauftragung – mit Mindestsummen, oft getrennt nach Vermögens- und Sachschäden, und mit namentlicher Nennung des Auftraggebers in der Bestätigung. Ohne sie kommt der Rahmenvertrag nicht zustande.

Nach Tätigkeit

Wo es in Ihrem Geschäft teuer wird.

„IT-Dienstleister“ ist im Antrag zu grob. Ein Systemhaus mit Fernwartung trägt ein anderes Risiko als eine Agentur, die Kampagnen ausspielt – und die Klausel, die das eine deckt, hilft beim anderen nicht.

Individualsoftware

Der Fehler, der erst im Produktivbetrieb auffällt: falsch berechnete Preise, doppelte Buchungen, ein Datenverlust bei der Migration. Der Schaden ist der Aufwand des Kunden, ihn zu beheben – plus das, was ihm entgangen ist. Klären Sie, ob Nachbesserungskosten gedeckt sind oder nur der Folgeschaden.

Systemhaus und Managed Services

Sie haben Zugriff auf fremde Systeme – und damit die Verantwortung für das, was dort passiert. Ein misslungenes Update, eine offene Firewall-Regel, ein nicht eingespieltes Backup. Bei Managed Services kommt hinzu, dass Ihr Verschulden schwer vom Betreiberrisiko des Kunden zu trennen ist; das regelt der Vertrag, nicht die Police.

Hosting und Cloud

Ausfall und Datenverlust sind hier die beiden Schadenbilder. Entscheidend ist, welche Verfügbarkeit Sie zugesagt haben und welche Vertragsstrafen daran hängen – Vertragsstrafen sind regelmäßig nicht versicherbar, weil sie keine gesetzliche Haftung sind. Wer sie zusagt, trägt sie selbst.

Werbe- und Digitalagentur

Zwei eigene Risiken: Urheber- und Nutzungsrechte – ein Bild, eine Schriftart, ein Musikstück ohne passende Lizenz führt zur Abmahnung, und zwar beim Kunden, der sich dann bei Ihnen erholt. Und Wettbewerbsrecht: irreführende Werbung, fehlende Kennzeichnung. Beides ist nicht automatisch Teil einer Vermögensschadenhaftpflicht, sondern ein eigener Baustein.

Webdesign und Onlineshop

Der Shop, der zwei Wochen vor Weihnachten nicht bestellt. Der fehlende Cookie-Banner, der dem Kunden ein Bußgeld einbringt. Die Preisauszeichnung, die gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Das sind Beratungsfehler mit unmittelbarem Vermögensschaden – und sie kommen häufiger vor als der Totalausfall.

SEO und Performance-Marketing

Hier haftet man selten für den ausbleibenden Erfolg – der ist nicht geschuldet. Teuer wird es bei fehlerhaft ausgespielten Budgets, falsch gesetzten Tracking-Codes mit datenschutzrechtlicher Folge und bei Zusagen, die im Angebot wie eine Erfolgsgarantie klingen. Formulierungen sind hier ein Haftungsthema.

IT-Beratung und Projektleitung

Wer berät, schuldet die richtige Empfehlung – nicht das Ergebnis. Die Schadenfälle drehen sich fast immer um Dokumentation: Was wurde empfohlen, was hat der Kunde abgelehnt, wurde das festgehalten? Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage.

Freelancer und Einzelunternehmen

Das Risiko ist dasselbe wie bei der GmbH, die Haftung aber persönlich und unbegrenzt. Wer als Einzelunternehmer arbeitet, haftet mit dem Privatvermögen – ein Grund, die Deckungssumme nicht am Umsatz zu bemessen, sondern am größten Auftrag.

Der Zeitpunkt

Wann der Schaden als eingetreten gilt.

Bei IT-Schäden liegen Fehler und Entdeckung oft Jahre auseinander. Deshalb ist eine Frage wichtiger als die Deckungssumme: Welcher Zeitpunkt löst die Leistung aus?

Der eigene Angriff

Cyber ist kein Haftpflichtthema.

Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Sie bei einem Kunden Schaden anrichten. Wenn Sie selbst angegriffen werden, ist sie nicht zuständig. Das ist die Cyberversicherung – und für IT-Dienstleister ist sie besonders heikel, weil ein Angriff auf Sie über Ihre Fernzugänge sofort Ihre Kunden trifft.

Eigenschaden

Forensik, Wiederherstellung, Ausfallzeit, Krisenkommunikation. Das sind die Kosten, die sofort anfallen – und die kein Haftpflichtvertrag trägt.

Drittschaden über Ihre Zugänge

Der kritische Punkt bei Systemhäusern: Wer über Ihre Fernwartung in die Netze Ihrer Kunden gelangt, macht aus Ihrem Vorfall deren Vorfall. Prüfen Sie, ob die Deckung Schäden bei Dritten einschließt, die aus einem Angriff auf Sie folgen.

Die Obliegenheiten

Cyberpolicen knüpfen die Leistung an Zustände: aktuelle Patches, getrennte und getestete Backups, Mehr-Faktor-Anmeldung für Fernzugriffe, Rechtevergabe nach Bedarf. Diese Punkte werden im Schadenfall geprüft. Wer sie im Antrag bejaht und im Betrieb nicht einhält, hat ein Problem, das größer ist als der Angriff.

Bußgelder

Ob ein DSGVO-Bußgeld versicherbar ist, ist rechtlich umstritten. Übliche Bedingungswerke decken es „soweit gesetzlich zulässig“ – eine Formulierung, die im Ernstfall wenig verspricht. Planen Sie nicht damit.

Ein Fall aus unserem Bestand

Ein Postfach, vierzehn Tage Stillstand.

Kein Beispiel aus einem Leitfaden, sondern ein regulierter Fall aus unserer eigenen Betreuung. Anonymisiert, sonst unverändert.

Agentur, 15 Arbeitsplätze 200.000 € gefordert

Über das Postfach eines Mitarbeiters gelangten Angreifer ins Firmennetz und verschlüsselten alle fünfzehn Rechner. Die Kundendaten waren zuvor kopiert; gefordert wurden 200.000 €, verbunden mit der Drohung, sie andernfalls zu veröffentlichen. Der Betrieb stand vierzehn Tage. Der Versicherer übernahm den Fall, ließ die Systeme bereinigen und absichern und trug den Betriebsausfall von 50.000 €. Veröffentlicht wurde nichts.

Cyber · Eigen- und Drittschaden
Was sonst noch zählt

Drei Verträge, an die selten jemand denkt.

Werklohn und Streit

Der häufigste Rechtsstreit in dieser Branche ist kein Haftungsfall, sondern ein Zahlungsfall: Der Kunde ist unzufrieden und zahlt die Schlussrechnung nicht. Dafür ist der Firmenrechtsschutz zuständig – aber nur mit dem Baustein Vertragsrecht, und der ist in vielen Verträgen abgewählt.

Technik und Ausfall

Rechner, Server, Peripherie – die Elektronikversicherung ersetzt sie zum Neuwert, auch bei Bedienfehler und Überspannung. Für Betriebe, deren gesamtes Arbeitsmittel elektronisch ist, ist das relevanter als die klassische Inhaltsversicherung – und die Betriebsunterbrechung ergänzt sie um das, was währenddessen nicht verdient wird.

Die Leute

In einer Branche, in der Fachkräfte knapp sind, ist Absicherung ein Argument. Die Berufsgenossenschaft deckt Arbeits- und Wegeunfälle; alles andere schließt eine Gruppenunfallversicherung. Sie kostet wenig und steht in jedem Stellenangebot gut.

Vor der Unterschrift

Sieben Fragen, die wir mit Ihnen durchgehen.

Kurz nachfragen

Passt das auf Ihren Betrieb?

Zwei Sätze genügen. Wir lesen mit, was auf dieser Seite steht, und antworten innerhalb eines Werktages — ohne dass Sie dafür einen Termin buchen müssen.

  • Antwort von einem Menschen, nicht aus dem Textbaustein
  • Kein Vertrag, keine Unterlagen, kein Rückruf-Zwang
  • Lieber sprechen? +49 3744 43997 80

Wir nutzen Ihre Angaben nur für die Antwort auf diese Frage. Kein Newsletter, keine Weitergabe.

Termin buchen Anrufen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner