Das Feuer ist das eine. Die vier Monate danach sind das andere.
Eine Inhaltsversicherung ersetzt die zerstörte Küche. Sie ersetzt nicht den Umsatz, der währenddessen ausbleibt – und auch nicht die Löhne, die Miete und die Kreditraten, die weiterlaufen. Der Schaden, der gastronomische Betriebe tatsächlich umwirft, ist fast nie der Sachschaden selbst, sondern die Zeit bis zur Wiedereröffnung.
Der Sachschaden
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch. Deckt die Geschäftsinhaltsversicherung – Einrichtung, Waren, Vorräte.
Der Stillstand
Fixkosten und entgangener Gewinn, solange nicht geöffnet werden kann. Das ist die Betriebsunterbrechungsversicherung – und sie ist der eigentliche Existenzschutz.
Das gemietete Objekt
Die wenigsten Betriebe besitzen ihre Räume. Für Schäden am Gebäude haften Sie als Mieter – mit Sublimits, die für einen Totalschaden selten reichen.
Ohne Inhaltsvertrag keine Ertragsausfalldeckung.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist derzeit nur als Anhang zu einer bestehenden oder geplanten Inhalts- beziehungsweise Inventarversicherung zeichenbar. Wer den Ertragsausfall absichern will, braucht also zuerst den Inhaltsvertrag. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar – und sie wird regelmäßig übersehen.
Betriebsschließung: offener oder geschlossener Katalog.
Betriebsschließungspolicen decken Schäden durch meldepflichtige Infektionen und Krankheitserreger. In der Pandemie argumentierten viele Versicherer, COVID-19 sei bei Vertragsschluss nicht meldepflichtig gewesen und die Schließung sei generalpräventiv erfolgt, nicht wegen konkreter Infektionsgefahr im Betrieb. Manche Häuser regulierten kulanter als andere. Seitdem entscheidet ein einziges Vertragsdetail.
Geschlossener Katalog
Eine feste Liste meldepflichtiger Krankheiten, meist mit Pandemie-Ausschluss. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht gedeckt – auch wenn behördlich geschlossen wird.
Offener Katalog
Dynamischer Verweis auf das Infektionsschutzgesetz, ohne Pandemie-Ausschluss. Neue Erreger sind damit erfasst, sobald sie meldepflichtig werden.
Worauf noch zu achten ist
Vorauszahlung bei staatlicher Entschädigung und die Gleichstellung von Verordnungen nach § 15 IfSG mit dem Gesetz selbst. Beides steht nicht in jedem Bedingungswerk.
Der Gast, der stürzt – und die Küche, die nicht Ihnen gehört.
Sieben Punkte, die wir mit Ihnen klären.
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