Gewerbliche Gebäudeversicherung

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Die Einstufung entscheidet – vor jeder Deckungsfrage.

Beträgt der Wohnflächenanteil weniger als 50 Prozent, ist das Objekt als Geschäftsgebäude zu tarifieren, nicht als Wohngebäude. Diese eine Zahl entscheidet über den gesamten Vertrag. Eine falsche Einstufung führt zu einem von zwei Ergebnissen: unnötige Prämie – oder gefährliche Unterversicherung, die erst im Schadenfall sichtbar wird.

Das Herzstück

Die Summenermittlung, und was ohne sie passiert.

Laufende Pflichten

Der Vertrag endet nicht mit der Unterschrift.

Anzeigepflicht (§ 19 VVG)

Alle gefahrerheblichen Umstände gehören in den Antrag: weiche Dachung, gefährliche Nachbarschaft wie eine Tankstelle, die exakte Nutzungsart. Verletzung bedeutet Rücktritt oder Leistungsfreiheit.

Gefahrstandspflicht (§ 23 VVG)

Während der Laufzeit darf die Gefahr nicht ohne Zustimmung erhöht werden. Eine Einrüstung für Fassadenarbeiten ist eine Gefahrerhöhung – ebenso, wenn neu an eine Lackiererei vermietet wird. Unterlassene Meldung kürzt oder befreit nach § 26 VVG.

Regeln der Technik

Prüfung elektrischer Anlagen nach den einschlägigen Richtlinien und nach DGUV Vorschrift 3. Fehlende Prüfprotokolle werden im Brandfall als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt und führen zur Quotelung.

Leerstand

Ab 72 Stunden ungenutzter Gebäudeteile greifen oft besondere Kontrollpflichten: wasserführende Leitungen absperren und entleeren, Gebäude gegen unbefugtes Betreten sichern.

Je nach Nutzung

Obliegenheiten, die an der Betriebsart hängen.

Im Schadenfall

Vier Pflichten, sofort.

Beitrag und Check

Wonach er sich richtet – und was wir durchgehen.

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