Repräsentantenklausel

Zurechnung fremden Verschuldens

Nicht Ihr Fehler. Aber Ihre Kürzung.

In der Sachversicherung kürzt der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit. Entscheidend ist dabei nicht nur Ihr eigenes Verhalten: Das Verschulden von Personen, die als Repräsentanten gelten, wird Ihnen zugerechnet, als hätten Sie selbst gehandelt. Wer dazuzählt, ist im Bedingungswerk oft nur vage geregelt.

01

Wer Repräsentant ist

Wer in einem gewissen Umfang selbstständig für den Versicherungsnehmer handelt und dabei dessen Rechte und Pflichten wahrnimmt – der Betriebsleiter, der Filialleiter, der Hausverwalter, der geschäftsführende Gesellschafter.

02

Wer es nicht ist

Der normale Mitarbeiter. Sein Verschulden wird dem Betrieb nicht zugerechnet – der vergessene Herd eines Angestellten führt nicht automatisch zur Kürzung. Die Grenze ist fließend und Streitpunkt vieler Schadenfälle.

03

Warum es teuer wird

Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer quotal. Je nach Schwere sind das 25, 50 oder 100 Prozent – bei einem Großschaden also schnell sechsstellige Beträge.

Schadenbeispiel

Der Fehler des Betriebsleiters ist Ihr Fehler.

Handelsbetrieb, zweite FilialeKürzung 50 %

Der Filialleiter schaltet die Einbruchmeldeanlage über Wochen nicht scharf, weil sie zu oft auslöste. Nach einem Einbruch kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit – zugerechnet über die Repräsentantenstellung.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
Produktionsbetrieb, WinterpauseKürzung 100 %

Der Betriebsleiter lässt die Halle über die Feiertage unbeheizt. Rohre frieren, der Wasserschaden zieht sich durch die Fertigung. Die Beheizungsobliegenheit war verletzt.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
Der Bedingungstext

Wie sich der Kreis begrenzen lässt.

Die Zurechnung selbst folgt aus dem Gesetz und der Rechtsprechung. Der Vertrag kann sie aber entschärfen – an drei Stellen.

Worauf es ankommtSchwacher TextBelastbarer Text
Definition des Repräsentantennicht definiertim Vertrag namentlich oder nach Funktion eingegrenzt
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeitnicht vereinbartvereinbart, mindestens bis zu einer Summe
Obliegenheiten bei mehreren Standortenpauschal für alleje Standort konkret beschrieben
Beweislast im Streitfallunklar formuliertausdrücklich beim Versicherer

Der wirksamste Hebel ist der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Er ist heute breit verfügbar und macht die Repräsentantenfrage in vielen Fällen gegenstandslos.

Zum Mitnehmen

Vier Fragen, besonders bei mehreren Standorten.

Je weiter der Betrieb verteilt ist, desto mehr Menschen handeln selbstständig – und desto größer wird der Kreis der Repräsentanten.

Ist ein Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit vereinbart? Und bis zu welcher Summe?
Wer trifft in Ihrem Betrieb selbstständige Entscheidungen? Diese Personen sind die Kandidaten für die Repräsentantenstellung.
Kennen diese Personen die Obliegenheiten? Sicherungsvorschriften, Beheizung, Prüffristen – schriftlich, nicht mündlich.
Passt die Sicherungsbeschreibung im Antrag zur Wirklichkeit? Auch an Standorten, die später dazugekommen sind.
Kostenloses Erstgespräch

Wer bei Ihnen entscheidet, entscheidet über Ihre Deckung.

Wir sehen uns an, wie weit der Kreis in Ihrem Vertrag reicht – und was sich vereinbaren lässt.

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