Nicht Ihr Fehler. Aber Ihre Kürzung.
In der Sachversicherung kürzt der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit. Entscheidend ist dabei nicht nur Ihr eigenes Verhalten: Das Verschulden von Personen, die als Repräsentanten gelten, wird Ihnen zugerechnet, als hätten Sie selbst gehandelt. Wer dazuzählt, ist im Bedingungswerk oft nur vage geregelt.
Wer Repräsentant ist
Wer in einem gewissen Umfang selbstständig für den Versicherungsnehmer handelt und dabei dessen Rechte und Pflichten wahrnimmt – der Betriebsleiter, der Filialleiter, der Hausverwalter, der geschäftsführende Gesellschafter.
Wer es nicht ist
Der normale Mitarbeiter. Sein Verschulden wird dem Betrieb nicht zugerechnet – der vergessene Herd eines Angestellten führt nicht automatisch zur Kürzung. Die Grenze ist fließend und Streitpunkt vieler Schadenfälle.
Warum es teuer wird
Bei grober Fahrlässigkeit kürzt der Versicherer quotal. Je nach Schwere sind das 25, 50 oder 100 Prozent – bei einem Großschaden also schnell sechsstellige Beträge.
Der Fehler des Betriebsleiters ist Ihr Fehler.
Der Filialleiter schaltet die Einbruchmeldeanlage über Wochen nicht scharf, weil sie zu oft auslöste. Nach einem Einbruch kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit – zugerechnet über die Repräsentantenstellung.
Typischer Fall, keine MandantenakteDer Betriebsleiter lässt die Halle über die Feiertage unbeheizt. Rohre frieren, der Wasserschaden zieht sich durch die Fertigung. Die Beheizungsobliegenheit war verletzt.
Typischer Fall, keine MandantenakteWie sich der Kreis begrenzen lässt.
Die Zurechnung selbst folgt aus dem Gesetz und der Rechtsprechung. Der Vertrag kann sie aber entschärfen – an drei Stellen.
| Worauf es ankommt | Schwacher Text | Belastbarer Text |
|---|---|---|
| Definition des Repräsentanten | nicht definiert | im Vertrag namentlich oder nach Funktion eingegrenzt |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht vereinbart | vereinbart, mindestens bis zu einer Summe |
| Obliegenheiten bei mehreren Standorten | pauschal für alle | je Standort konkret beschrieben |
| Beweislast im Streitfall | unklar formuliert | ausdrücklich beim Versicherer |
Der wirksamste Hebel ist der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Er ist heute breit verfügbar und macht die Repräsentantenfrage in vielen Fällen gegenstandslos.
Vier Fragen, besonders bei mehreren Standorten.
Je weiter der Betrieb verteilt ist, desto mehr Menschen handeln selbstständig – und desto größer wird der Kreis der Repräsentanten.
Wer bei Ihnen entscheidet, entscheidet über Ihre Deckung.
Wir sehen uns an, wie weit der Kreis in Ihrem Vertrag reicht – und was sich vereinbaren lässt.
Das passt zu Repräsentantenklausel
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