Die Nacharbeit zahlen Sie. Den Folgeschaden nicht immer.
Kein Haftpflichtversicherer der Welt bezahlt, dass Sie Ihre eigene Leistung noch einmal erbringen – das ist Gewährleistung und gehört zum Unternehmerrisiko. Interessant wird es dort, wo aus einem Mangel ein Schaden an etwas anderem wird. Genau an dieser Grenze entscheidet der Bedingungstext.
Der Mangel selbst
Die mangelhafte Leistung nachzubessern, ist nie versichert. Die falsch verlegte Leitung noch einmal zu verlegen, zahlt kein Versicherer – unabhängig davon, wie gut Ihre Police ist.
Der Mangelfolgeschaden
Was der Mangel an anderen Sachen anrichtet: Die falsch verlegte Leitung tritt aus und durchfeuchtet den Estrich. Der Estrich ist der Mangelfolgeschaden – und der ist regelmäßig gedeckt.
Der Erfüllungsschaden
Schäden an der eigenen Leistung durch die eigene Leistung. Hier trennen sich die Verträge: Manche schließen alles aus, was mit dem Werk zusammenhängt, andere nur den Mangel selbst.
Ein Fehler, zwei Rechnungen.
Ein Estrichleger bringt die Ausgleichsschicht in falscher Stärke ein. Das Aufnehmen und Neuverlegen der eigenen Leistung ist Gewährleistung und Sache des Betriebs.
GewährleistungWeil der Estrich nicht trägt, lösen sich die darauf verlegten Fliesen des Nachunternehmers und der Unterbau muss geöffnet werden. Diese Schäden an fremdem Gewerk sind Mangelfolgeschäden.
BetriebshaftpflichtWo der Bedingungstext zu weit ausschließt.
Die kritische Formulierung ist nicht der Ausschluss für den Mangel, sondern wie weit er in die Folgeschäden hineinreicht.
| Worauf es ankommt | Schwacher Text | Belastbarer Text |
|---|---|---|
| Reichweite des Ausschlusses | alles im Zusammenhang mit dem Werk | nur die mangelhafte Leistung selbst |
| Schäden an fremden Gewerken | nicht ausdrücklich geregelt | ausdrücklich eingeschlossen |
| Aus- und Einbaukosten | ausgeschlossen | eingeschlossen, auch bei Einbau in fremde Sachen |
| Nacherfüllungsbegleitende Kosten | komplett ausgeschlossen | Freilegen und Zugänglichmachen eingeschlossen |
Aus- und Einbaukosten sind der praktisch wichtigste Punkt: Ein mangelhaftes Bauteil kostet oft wenig, sein Ausbau aus einer fertigen Anlage ein Vielfaches.
Was Sie im Klauselanhang suchen sollten.
Diese Punkte stehen selten im Hauptteil der Bedingungen, fast immer in den Besonderen Vereinbarungen.
Mangel oder Folgeschaden – wir sortieren das.
Im Schadenfall entscheidet diese Trennung darüber, wer zahlt. Wir prüfen vorab, was Ihr Vertrag hergibt.
Das passt zu Bearbeitungsschäden
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