Der Mangel selbst
Die mangelhafte Leistung nachzubessern, ist nie versichert. Die falsch verlegte Leitung noch einmal zu verlegen, zahlt kein Versicherer – unabhängig davon, wie gut Ihre Police ist.
Absicherung für Unternehmen und Selbstständige
Wo endet die Gewährleistung, wo beginnt die Haftpflicht? Mangel, Mangelfolgeschaden und Erfüllungsschaden sauber getrennt – mit Prüfliste.
Kein Haftpflichtversicherer der Welt bezahlt, dass Sie Ihre eigene Leistung noch einmal erbringen – das ist Gewährleistung und gehört zum Unternehmerrisiko. Interessant wird es dort, wo aus einem Mangel ein Schaden an etwas anderem wird. Genau an dieser Grenze entscheidet der Bedingungstext.
Die mangelhafte Leistung nachzubessern, ist nie versichert. Die falsch verlegte Leitung noch einmal zu verlegen, zahlt kein Versicherer – unabhängig davon, wie gut Ihre Police ist.
Was der Mangel an anderen Sachen anrichtet: Die falsch verlegte Leitung tritt aus und durchfeuchtet den Estrich. Der Estrich ist der Mangelfolgeschaden – und der ist regelmäßig gedeckt.
Schäden an der eigenen Leistung durch die eigene Leistung. Hier trennen sich die Verträge: Manche schließen alles aus, was mit dem Werk zusammenhängt, andere nur den Mangel selbst.
Kostenlos und unverbindlich
Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Betriebs. Wir vergleichen die Bedingungswerke, die für Ihre Tätigkeit infrage kommen, und melden uns innerhalb eines Werktages mit einem Vorschlag — samt der Klauseln, auf die es bei Ihnen ankommt.
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Bearbeitungsschäden
Ein Estrichleger bringt die Ausgleichsschicht in falscher Stärke ein. Das Aufnehmen und Neuverlegen der eigenen Leistung ist Gewährleistung und Sache des Betriebs.
GewährleistungWeil der Estrich nicht trägt, lösen sich die darauf verlegten Fliesen des Nachunternehmers und der Unterbau muss geöffnet werden. Diese Schäden an fremdem Gewerk sind Mangelfolgeschäden.
BetriebshaftpflichtDie kritische Formulierung ist nicht der Ausschluss für den Mangel, sondern wie weit er in die Folgeschäden hineinreicht.
| Worauf es ankommt | Schwacher Text | Belastbarer Text |
|---|---|---|
| Reichweite des Ausschlusses | alles im Zusammenhang mit dem Werk | nur die mangelhafte Leistung selbst |
| Schäden an fremden Gewerken | nicht ausdrücklich geregelt | ausdrücklich eingeschlossen |
| Aus- und Einbaukosten | ausgeschlossen | eingeschlossen, auch bei Einbau in fremde Sachen |
| Nacherfüllungsbegleitende Kosten | komplett ausgeschlossen | Freilegen und Zugänglichmachen eingeschlossen |
Aus- und Einbaukosten sind der praktisch wichtigste Punkt: Ein mangelhaftes Bauteil kostet oft wenig, sein Ausbau aus einer fertigen Anlage ein Vielfaches.
Diese Punkte stehen selten im Hauptteil der Bedingungen, fast immer in den Besonderen Vereinbarungen.
Im Schadenfall entscheidet diese Trennung darüber, wer zahlt. Wir prüfen vorab, was Ihr Vertrag hergibt.
45 Minuten zu Haftung, Inhalt, Gebäude, Flotte und Cyber Ihres Betriebs.
Lian Mansar
Leiter Firmenkunden · Sachversicherung
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Mauritz MannspergerGeschäftsführer, Firmenkundengeschäft
Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Geschäftsführer der paladinum GmbH, im Haus verantwortlich für das Firmenkundengeschäft. Die paladinum GmbH betreut über 3.000 Kunden.
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