Bearbeitungsschäden

Mangel oder Schaden?

Die Nacharbeit zahlen Sie. Den Folgeschaden nicht immer.

Kein Haftpflichtversicherer der Welt bezahlt, dass Sie Ihre eigene Leistung noch einmal erbringen – das ist Gewährleistung und gehört zum Unternehmerrisiko. Interessant wird es dort, wo aus einem Mangel ein Schaden an etwas anderem wird. Genau an dieser Grenze entscheidet der Bedingungstext.

01

Der Mangel selbst

Die mangelhafte Leistung nachzubessern, ist nie versichert. Die falsch verlegte Leitung noch einmal zu verlegen, zahlt kein Versicherer – unabhängig davon, wie gut Ihre Police ist.

02

Der Mangelfolgeschaden

Was der Mangel an anderen Sachen anrichtet: Die falsch verlegte Leitung tritt aus und durchfeuchtet den Estrich. Der Estrich ist der Mangelfolgeschaden – und der ist regelmäßig gedeckt.

03

Der Erfüllungsschaden

Schäden an der eigenen Leistung durch die eigene Leistung. Hier trennen sich die Verträge: Manche schließen alles aus, was mit dem Werk zusammenhängt, andere nur den Mangel selbst.

Schadenbeispiel

Ein Fehler, zwei Rechnungen.

Nacharbeit – nie versichertca. 2.800 €

Ein Estrichleger bringt die Ausgleichsschicht in falscher Stärke ein. Das Aufnehmen und Neuverlegen der eigenen Leistung ist Gewährleistung und Sache des Betriebs.

Gewährleistung
Folgeschaden – regelmäßig gedecktca. 21.000 €

Weil der Estrich nicht trägt, lösen sich die darauf verlegten Fliesen des Nachunternehmers und der Unterbau muss geöffnet werden. Diese Schäden an fremdem Gewerk sind Mangelfolgeschäden.

Betriebshaftpflicht
Der Bedingungstext

Wo der Bedingungstext zu weit ausschließt.

Die kritische Formulierung ist nicht der Ausschluss für den Mangel, sondern wie weit er in die Folgeschäden hineinreicht.

Worauf es ankommtSchwacher TextBelastbarer Text
Reichweite des Ausschlussesalles im Zusammenhang mit dem Werknur die mangelhafte Leistung selbst
Schäden an fremden Gewerkennicht ausdrücklich geregeltausdrücklich eingeschlossen
Aus- und Einbaukostenausgeschlosseneingeschlossen, auch bei Einbau in fremde Sachen
Nacherfüllungsbegleitende Kostenkomplett ausgeschlossenFreilegen und Zugänglichmachen eingeschlossen

Aus- und Einbaukosten sind der praktisch wichtigste Punkt: Ein mangelhaftes Bauteil kostet oft wenig, sein Ausbau aus einer fertigen Anlage ein Vielfaches.

Zum Mitnehmen

Was Sie im Klauselanhang suchen sollten.

Diese Punkte stehen selten im Hauptteil der Bedingungen, fast immer in den Besonderen Vereinbarungen.

Wie weit reicht der Erfüllungsausschluss? „Im Zusammenhang mit der Leistung“ ist deutlich schärfer als „die mangelhafte Leistung selbst“.
Sind Aus- und Einbaukosten mitversichert? Bei Zulieferern und Montagebetrieben ist das der teuerste Posten überhaupt.
Gilt der Einschluss auch für fremde Gewerke? Auf jeder Baustelle arbeiten mehrere – der Schaden trifft selten nur das eigene Werk.
Ist Ihre Betriebsbeschreibung aktuell? Wer zusätzlich montiert oder wartet, verändert damit seine Schadenlage.
Kostenloses Erstgespräch

Mangel oder Folgeschaden – wir sortieren das.

Im Schadenfall entscheidet diese Trennung darüber, wer zahlt. Wir prüfen vorab, was Ihr Vertrag hergibt.

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