Kein Knall, kein Datum – und trotzdem ein Schaden.
Haftpflichtversicherung denkt in Ereignissen: ein Sturz, ein Aufprall, ein Bruch. Manche Schäden entstehen aber nicht in einem Moment, sondern über Wochen – durch austretende Feuchtigkeit, Dämpfe, Gase, Temperatur oder Erschütterung. Für genau diese Fälle enthalten viele Bedingungswerke einen Ausschluss.
Was allmählich heißt
Der Schaden entsteht durch fortgesetzte Einwirkung, nicht durch ein einzelnes Ereignis. Feuchtigkeit, die monatelang in eine Wand zieht. Lösungsmitteldämpfe, die eine Lackierung angreifen. Vibration, die Risse wachsen lässt.
Warum es ausgeschlossen wird
Weil sich der Zeitpunkt nicht bestimmen lässt – und damit weder der zuständige Versicherer noch die Frage, ob der Betrieb den Verlauf hätte bemerken müssen. Versicherer lösen das mit einem pauschalen Ausschluss statt mit Einzelfallprüfung.
Wen es typischerweise trifft
Betriebe mit Anlagen, Leitungen und Medien: Sanitär und Heizung, Kälte- und Klimatechnik, Galvanik und Oberflächentechnik, Lebensmittelverarbeitung – überall dort, wo etwas fließt, dampft oder kühlt.
Der Schaden, den niemand kommen sieht.
Eine nicht sauber verpresste Verbindung tropft hinter der Vorwandinstallation. Nach vier Monaten zeigen sich Feuchtigkeitsschäden in zwei Wohnungen; Estrich, Dämmung und Trockenbau müssen zurückgebaut werden. Ein plötzliches Ereignis gibt es nicht.
Typischer Fall, keine MandantenakteAus einer schadhaften Kupplung entweicht über Wochen Kältemittel. Die Kühlleistung sinkt schleichend, Ware verdirbt in mehreren Chargen, bevor die Ursache gefunden wird.
Typischer Fall, keine MandantenakteWas ein guter Einschluss tatsächlich abdeckt.
Der Einschluss von Allmählichkeitsschäden steht in vielen Verträgen – er ist nur unterschiedlich weit gefasst. Vier Punkte trennen die Spreu vom Weizen.
| Worauf es ankommt | Schwacher Text | Belastbarer Text |
|---|---|---|
| Erfasste Einwirkungen | nur Feuchtigkeit | Feuchtigkeit, Dämpfe, Gase, Temperatur, Erschütterung |
| Verhältnis zum Umwelt-Ausschluss | Umweltschäden bleiben außen vor | sauber abgegrenzt, USV ergänzt statt ersetzt |
| Höhe der Deckung | niedriges Sublimit | volle Deckungssumme oder am Risiko bemessen |
| Erkennbarkeit des Verlaufs | Ausschluss bei Erkennbarkeit | nur bei nachweislich bewusstem Hinnehmen |
Achten Sie besonders auf den letzten Punkt: Eine Klausel, die schon bei „hätte bemerkt werden können“ ausschließt, hebt den Einschluss praktisch wieder auf.
Vier Fragen, die den Unterschied ausmachen.
Allmählichkeitsschäden finden Sie im Bedingungswerk unter „Ausschlüsse“ – und den Wiedereinschluss meist erst im Klauselanhang.
Schleichende Schäden fallen erst spät auf.
Die Deckungslücke dafür meistens noch später. Wir sehen uns Ihren Klauselanhang an und sagen Ihnen, was drinsteht – in 30 Minuten.
Das passt zu Allmählichkeitsschäden
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