Nicht Ihr Eigentum. Trotzdem Ihr Problem.
In jedem Betrieb liegen Sachen, die dem Betrieb nicht gehören: Jacken und Taschen der Mitarbeitenden, Werkzeug, das jemand selbst mitbringt, Garderobe von Gästen und Kundschaft. Die Inhaltsversicherung deckt das Betriebsinventar – dieses fremde Eigentum aber nur, wenn es ausdrücklich eingeschlossen ist.
Belegschaftshabe
Persönliche Sachen der Mitarbeitenden im Betrieb: Kleidung, Taschen, mitgebrachtes Werkzeug, gelegentlich auch private Geräte. Nach einem Feuer oder Einbruch stehen die Betroffenen sonst ohne Ersatz da – und fragen beim Arbeitgeber nach.
Besucherhabe
Garderobe und mitgeführte Sachen von Gästen, Kundschaft und Lieferanten. In Gastronomie, Praxen, Hotellerie und im Einzelhandel ein alltägliches Risiko, nicht ein theoretisches.
Fremdes Eigentum zur Bearbeitung
Kundenware zur Reparatur, Kommission oder Lagerung ist ein eigener Einschluss und nicht dasselbe. Wer Geräte, Fahrzeuge oder Textilien annimmt, braucht beides.
Was nach einem Einbruch zusätzlich fehlt.
Neben dem Betriebswerkzeug verschwindet privat angeschafftes Werkzeug von vier Gesellen. Ohne Einschluss der Belegschaftshabe ersetzt die Inhaltsversicherung nur den Teil, der dem Betrieb gehört.
Typischer Fall, keine MandantenakteGarderobe und Taschen mehrerer Gäste verbrennen. Die Gäste wenden sich an den Betrieb – dieser haftet je nach Umständen und steht ohne Besucherhabe-Einschluss allein da.
Typischer Fall, keine MandantenakteWas ein brauchbarer Einschluss regelt.
Belegschafts- und Besucherhabe stehen in vielen Inhaltsversicherungen – mit sehr unterschiedlichen Summen und Grenzen.
| Worauf es ankommt | Schwacher Text | Belastbarer Text |
|---|---|---|
| Versicherte Personenkreise | nur Betriebsangehörige | Belegschaft, Gäste, Kundschaft, Lieferanten |
| Höhe je Person | pauschal, ohne Einzelgrenze | ausgewiesen je Person und je Schadenfall |
| Bargeld und Wertsachen | ausgeschlossen | bis zu einer klar benannten Grenze |
| Mitgebrachtes Werkzeug | nicht erwähnt | ausdrücklich eingeschlossen |
Prüfen Sie die Summe an der Zahl der Menschen, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten – nicht an einem Einzelfall.
Vier Fragen, besonders für Betriebe mit Publikum.
Relevant überall dort, wo Menschen ihre Sachen ablegen: Gastronomie, Praxen, Werkstätten, Einzelhandel, Fitness, Hotellerie.
Was Ihren Leuten gehört, steht selten im Vertrag.
Wir sehen nach, ob Belegschafts- und Besucherhabe bei Ihnen eingeschlossen sind – und mit welcher Summe.
Das passt zu Belegschafts- und Besucherhabe
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