Nach Tätigkeit
Wo es in Ihrem Geschäft teuer wird.
„IT-Dienstleister“ ist im Antrag zu grob. Ein Systemhaus mit Fernwartung trägt ein anderes
Risiko als eine Agentur, die Kampagnen ausspielt – und die Klausel, die das eine deckt, hilft
beim anderen nicht.
Individualsoftware
Der Fehler, der erst im Produktivbetrieb auffällt: falsch berechnete Preise, doppelte
Buchungen, ein Datenverlust bei der Migration. Der Schaden ist der Aufwand des Kunden, ihn zu
beheben – plus das, was ihm entgangen ist. Klären Sie, ob Nachbesserungskosten
gedeckt sind oder nur der Folgeschaden.
Systemhaus und Managed Services
Sie haben Zugriff auf fremde Systeme – und damit die Verantwortung für das, was dort
passiert. Ein misslungenes Update, eine offene Firewall-Regel, ein nicht eingespieltes
Backup. Bei Managed Services kommt hinzu, dass Ihr Verschulden schwer vom
Betreiberrisiko des Kunden zu trennen ist; das regelt der Vertrag, nicht die
Police.
Hosting und Cloud
Ausfall und Datenverlust sind hier die beiden Schadenbilder. Entscheidend ist, welche
Verfügbarkeit Sie zugesagt haben und welche Vertragsstrafen daran hängen –
Vertragsstrafen sind regelmäßig nicht versicherbar, weil sie keine
gesetzliche Haftung sind. Wer sie zusagt, trägt sie selbst.
Werbe- und Digitalagentur
Zwei eigene Risiken: Urheber- und Nutzungsrechte – ein Bild, eine
Schriftart, ein Musikstück ohne passende Lizenz führt zur Abmahnung, und zwar beim Kunden,
der sich dann bei Ihnen erholt. Und Wettbewerbsrecht: irreführende Werbung,
fehlende Kennzeichnung. Beides ist nicht automatisch Teil einer
Vermögensschadenhaftpflicht, sondern ein eigener Baustein.
Webdesign und Onlineshop
Der Shop, der zwei Wochen vor Weihnachten nicht bestellt. Der fehlende Cookie-Banner, der
dem Kunden ein Bußgeld einbringt. Die Preisauszeichnung, die gegen die Preisangabenverordnung
verstößt. Das sind Beratungsfehler mit unmittelbarem Vermögensschaden – und sie kommen
häufiger vor als der Totalausfall.
SEO und Performance-Marketing
Hier haftet man selten für den ausbleibenden Erfolg – der ist nicht geschuldet. Teuer wird
es bei fehlerhaft ausgespielten Budgets, falsch gesetzten Tracking-Codes mit
datenschutzrechtlicher Folge und bei Zusagen, die im Angebot wie eine Erfolgsgarantie
klingen. Formulierungen sind hier ein Haftungsthema.
IT-Beratung und Projektleitung
Wer berät, schuldet die richtige Empfehlung – nicht das Ergebnis. Die Schadenfälle drehen
sich fast immer um Dokumentation: Was wurde empfohlen, was hat der Kunde abgelehnt, wurde das
festgehalten? Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage.
Freelancer und Einzelunternehmen
Das Risiko ist dasselbe wie bei der GmbH, die Haftung aber persönlich und unbegrenzt.
Wer als Einzelunternehmer arbeitet, haftet mit dem Privatvermögen – ein Grund, die
Deckungssumme nicht am Umsatz zu bemessen, sondern am größten Auftrag.