Versicherungen für IT-Dienstleister und Agenturen

IT, Agenturen und Beratung

Ihr größtes Risiko ist nicht versichert – jedenfalls nicht standardmäßig.

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Genau die entstehen in Ihrem Betrieb aber selten. Wenn eine Migration schiefgeht, eine Kampagne einen Markenrechtsverstoß auslöst oder eine Frist reißt, ist niemand verletzt und nichts kaputt – es fehlt nur Geld. Und dafür ist die Betriebshaftpflicht in aller Regel nicht zuständig.

Unechter Vermögensschaden

Ein finanzieller Nachteil als Folge eines Personen- oder Sachschadens. In der Betriebshaftpflicht standardmäßig mitversichert.

Echter Vermögensschaden

Ein finanzieller Schaden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. In der Betriebshaftpflicht meist ausgeschlossen – und genau das ist Ihr Alltag.

Die Folge

Sie brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht, entweder als Zusatzbaustein oder als eigenen Vertrag. Ohne sie ist der Hauptteil Ihres Risikos offen.

Vier Sätze, die wir regelmäßig hören

Und was jeweils tatsächlich gilt.

Die Summe

Nicht am Durchschnittskunden – am größten.

Die Haftung für Vermögensschäden ist der Höhe nach nicht begrenzt. Was über der Deckungssumme liegt, zahlen Sie privat. Der belastbarste Indikator für die richtige Summe ist dabei nicht die Mitarbeiterzahl und nicht die Branche, sondern der Umsatz: Wer mehr Umsatz macht, hat statistisch mehr Gelegenheit, einen Vermögensschaden zu verursachen.

01

Durchschnitt je Kunde

Gesamtumsatz geteilt durch die Kundenzahl. Der erste Anhaltspunkt – aber nur der erste.

02

Der größte Kunde

Macht ein einzelner Kunde einen großen Teil Ihres Umsatzes aus, kippt ein einziger Schaden den Betrieb. Die Summe muss diesem Kunden gerecht werden, nicht dem Mittelwert.

03

Sicherheitsaufschlag

Rund zehn Prozent obendrauf – für das, was zwischen zwei Vertragsjahren wächst.

Cyber

Die Lücke heißt Social Engineering.

Eine Cyberpolice deckt den technischen Angriff: Eigen- und Drittschäden, Erpressung, Betriebsunterbrechung durch IT-Ausfall, missbräuchliche Zahlungen. Was viele Basistarife nicht decken, ist der Fall ohne technischen Einbruch – wenn eine Mitarbeiterin durch Täuschung dazu gebracht wird, selbst Geld zu überweisen. Dieses Risiko gehört in die Vertrauensschadenversicherung oder in ein ausdrückliches Zusatzmodul.

Was sonst noch dazugehört

Vier Fragen, die weitere Lücken öffnen.

Wo arbeiten Sie?

Beim Kunden vor Ort statt in der eigenen Betriebsstätte? Dann werden Betriebshaftpflicht und Tätigkeitsschäden relevant – trotz beratender Tätigkeit.

Welche Rechtsform?

Bei einer UG, GmbH oder AG haftet die Geschäftsführung zusätzlich persönlich mit dem Privatvermögen. Das ist ein eigenes Thema.

Arbeiten Sie mit Subunternehmern?

Deren Vermögensschäden während des beauftragten Werks sind über Sie gedeckt. Gegen Regressansprüche braucht der Subunternehmer aber eine eigene Deckung.

Gibt es Schlüsselpositionen?

Können einzelne Mitarbeitende dem Betrieb selbst erheblichen Vermögensschaden zufügen? Dann ist die Vertrauensschadenversicherung das Thema.

Vor der Unterschrift

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