Nachmeldefrist und Verstoßprinzip

Welcher Zeitpunkt zählt

Der Fehler von 2021. Die Klage von heute.

Bei Vermögensschaden-, Berufshaftpflicht- und D&O-Verträgen liegen Fehler und Anspruch oft Jahre auseinander. Welcher Vertrag zuständig ist, entscheidet ein einziges Prinzip im Bedingungswerk – und daran hängen Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist.

01

Verstoßprinzip

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Wer 2021 einen Fehler machte, ist über den Vertrag von 2021 gedeckt – auch wenn der Anspruch erst heute kommt. Üblich in der klassischen Vermögensschadenhaftpflicht.

02

Claims-Made-Prinzip

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Der heutige Vertrag zahlt für den Fehler von 2021 – aber nur, wenn eine Rückwärtsdeckung bis dorthin vereinbart ist. Standard in der D&O.

03

Warum das beim Wechsel bricht

Wechselt man von Verstoßprinzip zu Claims-Made oder umgekehrt, entsteht leicht eine Lücke: Der alte Vertrag ist beendet, der neue deckt die Vergangenheit nicht. Bemerkt wird das erst im Schadenfall.

Schadenbeispiel

Die Lücke entsteht beim Wechsel.

Beratungsunternehmen, Wechsel 2024ohne Deckung

Der alte Vertrag lief nach Verstoßprinzip, der neue nach Claims-Made ohne Rückwärtsdeckung. Ein Beratungsfehler aus 2022 wird 2026 geltend gemacht. Der alte Vertrag ist beendet, der neue deckt erst ab 2024.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
GmbH-Geschäftsführer, ausgeschiedenohne Deckung

Nach dem Ausscheiden läuft die D&O des Unternehmens weiter, die Nachmeldefrist für den Ausgeschiedenen wurde aber nicht vereinbart. Der Insolvenzverwalter meldet sich drei Jahre später.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
Der Bedingungstext

Die vier Punkte, die zusammenpassen müssen.

Retroaktives Datum, Vertragsbeginn und Nachmeldefrist bilden zusammen die Zeitachse Ihrer Deckung. Fehlt eines, fehlt ein Zeitraum.

Worauf es ankommtSchwacher TextBelastbarer Text
Rückwärtsdeckungab Vertragsbeginnunbegrenzt oder bis zum alten retroaktiven Datum
Nachmeldefrist1 bis 3 Jahre5 bis 10 Jahre, für Ausgeschiedene gesondert
Bekannte Verstößeunklar geregeltklar: bekannte Verstöße sind nie versicherbar
Nachhaftung Ausgeschiedenernicht vorgesehenausdrücklich für die volle Verjährungsfrist

Bekannte Pflichtverletzungen sind rückwirkend nie versicherbar – auch dann nicht, wenn noch niemand einen Anspruch erhoben hat. Wer beim Wechsel etwas weiß, muss es angeben.

Zum Mitnehmen

Fünf Fragen an Ihren Versicherungsschein.

Alle drei stehen im Vertrag, meist auf verschiedenen Seiten. Sie gehören nebeneinander.

Nach welchem Prinzip läuft Ihr Vertrag? Suchen Sie nach „Verstoß“, „Claims-Made“ oder „Inanspruchnahme“.
Welches retroaktive Datum ist vereinbart? Und stimmt es mit dem Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit überein?
Wie lang ist die Nachmeldefrist? Bei der GmbH verjähren Ansprüche gegen Geschäftsführer in der Regel erst nach fünf Jahren.
Sind ausgeschiedene Organe abgesichert? Das ist eine eigene Vereinbarung, keine Selbstverständlichkeit.
Steht ein Wechsel an? Dann gehört die Zeitachse geprüft, bevor der alte Vertrag gekündigt wird.
Kostenloses Erstgespräch

Vor dem Wechsel ist die Lücke noch zu schließen.

Danach nicht mehr. Wir legen alte und neue Bedingungen nebeneinander und prüfen die Zeitachse.

Termin buchen
Anrufen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner