Belegschafts- und Besucherhabe

Fremdes Eigentum im Betrieb

Nicht Ihr Eigentum. Trotzdem Ihr Problem.

In jedem Betrieb liegen Sachen, die dem Betrieb nicht gehören: Jacken und Taschen der Mitarbeitenden, Werkzeug, das jemand selbst mitbringt, Garderobe von Gästen und Kundschaft. Die Inhaltsversicherung deckt das Betriebsinventar – dieses fremde Eigentum aber nur, wenn es ausdrücklich eingeschlossen ist.

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Belegschaftshabe

Persönliche Sachen der Mitarbeitenden im Betrieb: Kleidung, Taschen, mitgebrachtes Werkzeug, gelegentlich auch private Geräte. Nach einem Feuer oder Einbruch stehen die Betroffenen sonst ohne Ersatz da – und fragen beim Arbeitgeber nach.

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Besucherhabe

Garderobe und mitgeführte Sachen von Gästen, Kundschaft und Lieferanten. In Gastronomie, Praxen, Hotellerie und im Einzelhandel ein alltägliches Risiko, nicht ein theoretisches.

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Fremdes Eigentum zur Bearbeitung

Kundenware zur Reparatur, Kommission oder Lagerung ist ein eigener Einschluss und nicht dasselbe. Wer Geräte, Fahrzeuge oder Textilien annimmt, braucht beides.

Schadenbeispiel

Was nach einem Einbruch zusätzlich fehlt.

Handwerksbetrieb, Einbruch in die Werkstattca. 7.500 €

Neben dem Betriebswerkzeug verschwindet privat angeschafftes Werkzeug von vier Gesellen. Ohne Einschluss der Belegschaftshabe ersetzt die Inhaltsversicherung nur den Teil, der dem Betrieb gehört.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
Restaurant, Feuerschaden im Gastraumca. 3.200 €

Garderobe und Taschen mehrerer Gäste verbrennen. Die Gäste wenden sich an den Betrieb – dieser haftet je nach Umständen und steht ohne Besucherhabe-Einschluss allein da.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
Der Bedingungstext

Was ein brauchbarer Einschluss regelt.

Belegschafts- und Besucherhabe stehen in vielen Inhaltsversicherungen – mit sehr unterschiedlichen Summen und Grenzen.

Worauf es ankommtSchwacher TextBelastbarer Text
Versicherte Personenkreisenur BetriebsangehörigeBelegschaft, Gäste, Kundschaft, Lieferanten
Höhe je Personpauschal, ohne Einzelgrenzeausgewiesen je Person und je Schadenfall
Bargeld und Wertsachenausgeschlossenbis zu einer klar benannten Grenze
Mitgebrachtes Werkzeugnicht erwähntausdrücklich eingeschlossen

Prüfen Sie die Summe an der Zahl der Menschen, die sich gleichzeitig im Betrieb aufhalten – nicht an einem Einzelfall.

Zum Mitnehmen

Vier Fragen, besonders für Betriebe mit Publikum.

Relevant überall dort, wo Menschen ihre Sachen ablegen: Gastronomie, Praxen, Werkstätten, Einzelhandel, Fitness, Hotellerie.

Ist Belegschaftshabe eingeschlossen – und mit welcher Summe? Rechnen Sie mit der Zahl Ihrer Mitarbeitenden.
Ist Besucherhabe eingeschlossen? In Betrieben mit Publikumsverkehr ist das kein Nebenpunkt.
Bringen Mitarbeitende eigenes Werkzeug mit? Im Handwerk die Regel, im Vertrag selten abgebildet.
Nehmen Sie Kundenware an? Dann brauchen Sie zusätzlich den Einschluss für fremdes Eigentum zur Bearbeitung.
Kostenloses Erstgespräch

Was Ihren Leuten gehört, steht selten im Vertrag.

Wir sehen nach, ob Belegschafts- und Besucherhabe bei Ihnen eingeschlossen sind – und mit welcher Summe.

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