Die Haftpflicht wehrt ab. Diese Police greift an.
Der Unterschied ist keine Nuance, sondern die ganze Sparte. Die Betriebshaftpflicht wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab – passiv. Der Rechtsschutz setzt eigene Ansprüche durch und verteidigt in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren – aktiv. Rechtlich ist er eine reine Kostenversicherung nach §§ 125 ff. VVG.
Und einer entscheidet über den Rest.
Firmen-Rechtsschutz
Der Kernbetrieb, einschließlich Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Beispiel: Die Berufsgenossenschaft stellt nach einem Arbeitsunfall Regressansprüche.
Als Arbeitgeber
Interessen aus Arbeitsverhältnissen. Beispiel: Eine Mitarbeiterin klagt gegen eine Abmahnung.
Verkehrs-Rechtsschutz
Firmenfahrzeuge und Fahrer. Beispiel: Ein Mitarbeiter ist mit dem Firmenwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Streitigkeiten aus Firmenverträgen – das operative Kerngeschäft. Beispiel: die Werklohnklage gegen einen säumigen Kunden.
An denen der Schutz im Ernstfall nicht greift.
Mediation – oft auch ohne Rechtsschutzfall.
Die Mediation nach dem Mediationsgesetz gewinnt an Bedeutung, und das aus einem praktischen Grund: Sie schont die Geschäftsbeziehung, weil sie auf Konsens statt Konfrontation setzt. Wer seinen größten Kunden verklagt, gewinnt vielleicht den Prozess und verliert den Kunden.
Strafrecht trifft Betriebe schneller, als sie denken.
Nach einem Arbeitsunfall, einem Umweltvorfall oder einem Sturz auf dem Betriebsgelände ermittelt die Staatsanwaltschaft – regelmäßig gegen die Geschäftsführung persönlich, wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Kosten laufen ab der ersten Stunde, lange bevor feststeht, ob überhaupt etwas dran ist.
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Der Standard. Er trägt die Verteidigung, solange der Vorwurf ein fahrlässiges Vergehen ist – der typische Fall nach einem Betriebsunfall.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Er greift auch dann, wenn Vorsatz im Raum steht – etwa bei Abrechnungs-, Umwelt- oder Bauvorwürfen. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat sind die vorgelegten Kosten zurückzuzahlen; bis dahin sind Sie verteidigt.
Wer geschützt ist
Nicht nur Sie als Inhaber, sondern auch gesetzliche Vertreter und Mitarbeitende in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit – die Person im Verfahren ist selten die im Versicherungsschein.
Eine Ablehnung ist kein Endergebnis.
Der Rechtsschutzversicherer darf die Deckung verweigern, wenn die Wahrnehmung Ihrer Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig erscheint. Das ist der häufigste Streitpunkt der ganzen Sparte – und der Punkt, an dem die meisten Betriebe aufgeben, obwohl das Verfahren dafür ausdrücklich vorgesehen ist.
- Schritt 1
Begründung verlangen
Die Ablehnung muss unverzüglich und begründet mitgeteilt werden. Eine pauschale Absage ohne Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt ist keine.
- Schritt 2
Stichentscheid einleiten
Ihre Anwältin gibt auf Kosten des Versicherers eine begründete Stellungnahme zur Erfolgsaussicht ab. Diese Entscheidung bindet den Versicherer – es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- oder Rechtslage ab.
- Schritt 3
Oder Schiedsgutachten
Manche Bedingungswerke sehen statt des Stichentscheids ein Schiedsgutachterverfahren vor. Welcher Weg für Sie gilt, steht in Ihren Bedingungen – und im Ablehnungsschreiben muss darauf hingewiesen werden.
- Frist
Nicht liegen lassen
Für den Stichentscheid gilt eine vertragliche Frist. Verstreicht sie, bleibt nur noch der Weg gegen den Versicherer selbst – ein zweiter Prozess neben dem eigentlichen.
Wonach er sich richtet – und was wir durchgehen.
Das passt zu Firmenrechtsschutz
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