Ein verpasster Termin kann Sie 50.000 Euro kosten.
Als Rechtsanwältin, Steuerberater oder Wirtschaftsprüferin tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Beratung. Vermögensschäden gehen schnell in fünf-, sechs- oder siebenstellige Höhen – und treffen Sie persönlich. Die Berufshaftpflicht ist Pflicht. Die richtige Absicherung ist es nicht.
In Ihrem Beruf sind die Schäden, die Sie verursachen können, fast nie Ihre eigenen – sondern die Ihrer Mandanten.
Anders als ein Handwerker oder eine Ärztin produzieren Sie keine Sach- oder Personenschäden. Sie produzieren Vermögensschäden: entgangene Steuervorteile, verlorene Prozesse, falsch testierte Bilanzen. Sie entstehen lautlos – und kosten Mandanten oft mehr, als diese je verdient hätten.
Das ist kein optionales Produkt. Es ist die Bedingung, den Beruf überhaupt ausüben zu dürfen.
Ohne Police keine Zulassung.
Die Berufshaftpflicht ist Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG) und Wirtschaftsprüfer (§ 54 WPO). Endet der Vertrag, endet die Berufsausübung.
Disziplinarmaßnahmen drohen sofort.
Schon ein zwischenzeitlicher Wegfall des Versicherungsschutzes ist der Kammer anzuzeigen. Sie kann Tätigkeitsverbote, Rüge oder Widerruf der Zulassung aussprechen.
Mindestdeckung ist nicht Schutz – nur Eintrittskarte.
250.000 Euro klingen nach viel. Bei einem mittleren Mandat in M&A, Steuergestaltung oder Erbschaftsteuer reichen sie selten. Der Rest trifft Sie persönlich – auch privat.
Gesetzliche Mindestversicherungssummen
Steuerberater, einzeln · 250.000 €
Wirtschaftsprüfer, einzeln · 1 Mio. €
Berufsausübungsgesellschaft · 1 Mio. €
… mit beschränkter Haftung (GmbH, PartG mbB) · 2,5 Mio. €
Jahreshöchstleistung · mind. das Vierfache
Je Versicherungsfall (§ 51 Abs. 4 BRAO, § 59n BRAO, § 55f StBerG, § 54 WPO). Die tatsächlich nötige Deckung liegt in den meisten Mandaten um den Faktor 5 bis 20 höher.
Vom übersehenen Termin bis zur Klage gegen Sie vergehen oft nur Wochen.
Schäden in regulierten Berufen entstehen leise. Sie werden erst spürbar, wenn der Mandant einen Verlust feststellt – und dann kommt der Brief.
Die Frist läuft.
Berufungsfrist im Mietprozess Ihres Mandanten – eine Notiz im Kalender, die niemand übertragen hat.
Sie merken nichts.
Die Akte ist abgelegt. Der Mandant ruft erst Wochen später wegen einer Folgesache an.
Der Mandant verliert Geld.
Der Anspruch ist rechtskräftig verloren. Schaden: sechsstellig. Einklagbar bei Ihnen.
Anwaltsschreiben gegen Sie.
Anspruch auf Schadenersatz. Ohne Versicherung: Ihre Rücklagen, Ihr Haus, Ihr Privatvermögen.
Vier Akten. Vier Beträge, die Sie im Zweifel selbst zu zahlen hätten.
Anonymisierte Fälle aus der Praxis von Kanzleien und Sozietäten. Keine Ausnahmesituationen – typische Fehler unter Zeitdruck.
Berufungsfrist im Räumungsprozess verpasst.
Der Mandant verliert den Anspruch auf Räumung. Ausfall der Mieteinnahmen über zwei Jahre, anschließend Schadenersatzforderung gegen den Anwalt.
Steuerlich unwirksame Gestaltung empfohlen.
Empfehlung einer Holding-Konstruktion ohne Beachtung von § 42 AO. Das Finanzamt erkennt nicht an, der Mandant zahlt Steuern und Säumniszuschläge.
Wesentlicher Bilanzposten nicht beanstandet.
Vorratsbewertung im Jahresabschluss überhöht testiert. Der Kreditgeber stützt seine Entscheidung auf den Bestätigungsvermerk und fordert nach der Insolvenz Schadenersatz.
Versehentlich an den falschen Empfänger gesendet.
Ein vertraulicher Schriftsatz mit Geschäftsgeheimnissen geht an die Gegenseite. Der Mandant fordert Ersatz des entgangenen Lizenzvorteils.
Drei Faktoren multiplizieren in Ihrem Beruf das wirtschaftliche Risiko.
Komplexe Mandate.
Steuergestaltung, M&A, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Konzernabschlüsse – jeder Schritt kann zum Hebel für einen Millionenschaden werden.
Hohe Streitwerte.
Schon ein durchschnittliches Wirtschaftsmandat liegt über der gesetzlichen Mindestdeckung. Die Lücke zwischen 250.000 Euro und tatsächlichem Schaden trifft Sie persönlich.
Permanenter Zeitdruck.
Fristen, Termine, Stellungnahmen, Quartalsabschlüsse, Steuererklärungen – Fehler entstehen nicht aus Inkompetenz, sondern aus Last.
Drei Aufgaben, die Ihre Berufshaftpflicht für Sie übernimmt – täglich, ohne Diskussion.
Jeder Anspruch wird auf seine Berechtigung geprüft – durch Fachjuristen mit haftungsrechtlicher Erfahrung. Sie sind in der Bewertung nie allein.
Unberechtigte Forderungen werden für Sie zurückgewiesen – auch vor Gericht. Der Versicherer trägt Anwalts- und Prozesskosten.
Berechtigte Schäden werden bezahlt – bis zur Versicherungssumme. Ohne dass Sie den Mandanten persönlich entschädigen müssen.
Acht Risikofelder, in denen ein einziger Vorfall die wirtschaftliche Existenz gefährden würde.
Der Hauptschaden in Ihrem Beruf – falsche Beratung, Fristversäumnis, fehlerhafte Vertragsgestaltung.
Verstöße gegen die DSGVO, versehentliche Offenlegung von Mandantendaten, Ansprüche Dritter.
Mandantenseitige Vertragsstrafen, soweit gesetzlich versicherbar und nicht vorsätzlich verschuldet.
Schäden Dritter durch Cyber-Vorfälle in Ihrer Kanzlei – Datenabfluss, Erpressung, Folgekosten.
Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Akten und Dokumenten – auch die Wiederherstellungskosten.
Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht, Geschäftsgeheimnisschutz und Berufsrecht.
Fehler von angestellten Anwälten, Steuerassistenten, Sekretariat – als Geschäftsherr haften Sie.
Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung, Schiedsrichtertätigkeit – nebenberufliche Tätigkeiten lassen sich gezielt einschließen.
Welche Police Sie brauchen, hängt davon ab, wie Ihre Kanzlei aufgestellt ist.
Einzelkanzlei, Sozietät und Kapitalgesellschaft unterliegen unterschiedlichen Pflichtdeckungen – und unterschiedlichen Haftungsverteilungen zwischen Person und Gesellschaft.
Einzelanwalt, Einzelkanzlei.
Eine Police, ein Versicherungsnehmer, eine Mindestdeckung. Klar – und in den meisten Fällen zu niedrig dimensioniert.
GbR, PartG, Sozietät.
Persönliche Haftung der Gesellschafter – und parallel Außenhaftung der Berufsausübungsgesellschaft. Doppelte Pflicht zur Absicherung.
RA-GmbH, PartG mbB, WP-AG.
Die Haftungsbeschränkung gibt es nur, wenn die erhöhte gesetzliche Deckungssumme tatsächlich gehalten wird. Sonst volle persönliche Haftung.
Was Sie wissen müssen, bevor Sie unterschreiben.
Ist die Berufshaftpflicht wirklich verpflichtend?
Ja, ohne Ausnahme. § 51 BRAO für Anwälte, § 67 StBerG für Steuerberater, § 54 WPO für Wirtschaftsprüfer. Ohne gültige Police erlischt die Zulassung – und damit das Recht zur Berufsausübung. Auch eine kurzzeitige Lücke ist meldepflichtig.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Gesetzlich: 250.000 Euro je Versicherungsfall für Rechtsanwälte und Steuerberater, 1 Mio. Euro für Wirtschaftsprüfer, 1 Mio. Euro für Berufsausübungsgesellschaften und 2,5 Mio. Euro, wenn die Haftung beschränkt ist (GmbH, PartG mbB). In der Realität liegt der angemessene Schutz bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten oft beim Fünf- bis Zwanzigfachen der Mindestsumme – sonst tragen Sie die Differenz persönlich.
Was passiert konkret, wenn ich einen Fehler mache?
Sie melden den Vorgang sofort. Der Versicherer prüft, ob der Anspruch berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt – inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Berechtigte Schäden werden bis zur Deckungssumme reguliert. Sie müssen den Mandanten nicht aus eigener Tasche entschädigen.
Deckt meine bestehende Police wirklich alles ab?
In den meisten Fällen: nein. Häufige Lücken: zu niedrige Maximierung, fehlender Einschluss von Geheimnisverletzungen, keine Cyber-Drittschäden, keine Sondertätigkeiten (Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung), zu kurze Nachhaftung. Ein Abgleich mit Ihrer aktuellen Tätigkeit lohnt sich fast immer.
Wie lange kann ein Mandant Ansprüche geltend machen?
Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Mandant von Schaden und Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat – kenntnisunabhängig zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs, äußerste Grenze 30 Jahre ab der Pflichtverletzung (§ 199 Abs. 3 BGB). Deshalb zählt die Nachhaftung Ihrer Police: Ausgeschiedene Berufsträger und Kanzleiaufgaben brauchen eine unbegrenzte oder mindestens zehnjährige Nachmeldefrist.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für eine kleine Kanzlei?
Der Beitrag hängt von Tätigkeitsschwerpunkt, Umsatz, Kanzleiform und gewünschter Deckung ab. Eine seriöse Aussage ist ohne diese Daten nicht möglich. Im Beratungsgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot – keine Schätzung, kein Lockpreis.
Brauche ich eine separate Police für die Kanzlei und für mich?
Bei Sozietäten und Kapitalgesellschaften in der Regel ja: persönliche Pflichtdeckung jedes Berufsträgers plus Außenhaftung der Gesellschaft. Für Geschäftsführer einer RA-GmbH oder WP-AG ist zusätzlich eine D&O-Versicherung dringend zu prüfen.
Ist Ihre Absicherung wirklich ausreichend?
Wir prüfen Ihre bestehende Police gegen reale Schadenhöhen Ihrer Berufsgruppe – Maximierung, Nachhaftung, Sondertätigkeiten, Cyber – und vergleichen die Spezialversicherer für regulierte Berufe. Persönlicher Ansprechpartner, Antwort innerhalb eines Werktags.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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