Ein Planungsfehler kann Sie 100.000 Euro kosten.
Architekten, Ingenieure und Energieberater haften persönlich und gesamtschuldnerisch für jeden Fehler – auch für Flüchtigkeitsfehler. Schon kleine Versäumnisse werden schnell existenzbedrohend.
Sie planen – und haften. Auch für Fehler anderer.
Die Haftung am Bau ist kein Detail im Kleingedruckten. Sie ist umfassend, gesamtschuldnerisch und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Das macht eine belastbare Berufshaftpflicht zur Grundlage Ihrer Selbstständigkeit – nicht zum Add-on.
Gesamtschuldnerische Haftung
Auf der Baustelle haften Sie gemeinsam mit allen Beteiligten – auch wenn der Fehler nicht von Ihnen kam. Geschädigte können Sie allein in voller Höhe in Anspruch nehmen.
Gesetzliche Pflicht
In den meisten Bundesländern ist die Berufshaftpflicht für eingetragene Architekten Pflicht. Die Mindestversicherungssumme regelt die jeweilige Architektenkammer.
Flüchtigkeitsfehler statt Planungsfehler
In der Realität sind es selten dramatische Konstruktionsfehler – sondern Übertragungsfehler, vergessene Maße, falsche Freigaben. Sie passieren jedem.
HOAI-Phasen 1, 4, 5 und 8
Schadenträchtigste Leistungsphasen: Grundlagenermittlung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Bauleitung. Hier passieren die meisten Inanspruchnahmen.
Vom Zahlendreher zur sechsstelligen Forderung.
Sechs Stationen, die in der Praxis fast jedes Verfahren durchläuft – vom Auftrag bis zur Forderung. Dazwischen liegen oft nur Monate.
Auftrag
Sie übernehmen Planung und Bauüberwachung eines Wohnprojekts.
Fehler
Eine Maßangabe wird falsch übertragen – ein einziger Zahlendreher.
Bau
Auf Basis der Pläne wird gebaut. Niemand bemerkt den Fehler.
Mangel
Monate später treten Risse, Setzungen oder Wassereinbrüche auf.
Forderung
Der Bauherr fordert Schadenersatz – sechsstellig, zuzüglich Gutachter.
Verfahren
Verfahren ziehen sich häufig über Jahre. Anwalts- und Gerichtskosten laufen.
Fünf reale Fälle. Fünfstellig bis sechsstellig.
Schäden in dieser Höhe sind keine Ausnahme – sie sind Teil des beruflichen Alltags. Auszüge aus der Schadenstatistik; alle Fälle wurden vollständig oder anteilig durch eine Berufshaftpflicht reguliert. Verfahrensdauer typischerweise zwei bis vier Jahre, Gutachter fast immer erforderlich.
Keller falsch geplant
Fundament eines Einfamilienhauses zu niedrig dimensioniert. Wassereinbrüche, Vollsanierung des Kellers erforderlich.
Rechnung freigegeben
Rechnung einer insolventen Baufirma ohne genauere Prüfung freigegeben. Die Summe ist nicht mehr beizutreiben – ein echter Vermögensschaden.
Deckenöffnung übersehen
Der bauüberwachende Architekt sicherte die Baustelle nicht vollständig. Arbeitsunfall, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Subunternehmerplan falsch übertragen
Ein Übertragungsfehler führte zu einem zu groß dimensionierten Fundament. Komplette Abtragung notwendig.
Mangelhaftes Lichtkonzept
Lichtplanung für einen Stall fehlerhaft. Nachbesserung erforderlich, der Versicherer übernahm 6.000 Euro.
Vier Hebel, die jeden Auftrag teuer werden lassen können.
Komplexe Projekte
Pläne, Statik, TGA, Brandschutz, Vergabe – viele Schnittstellen, viele Annahmen. Jede einzelne kann den Schaden auslösen.
Viele Beteiligte
Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer, Fachplaner, Behörden. Sie koordinieren – und werden als Erste in Anspruch genommen.
Lange Verfahrensdauer
Bauschadenverfahren laufen häufig zwei bis fünf Jahre. Anwälte, Gutachter und Prozesskosten summieren sich unabhängig vom eigentlichen Schaden.
Hohe Schadenwerte
Selbst kleine Versäumnisse erzeugen am Bauwerk teure Folgen – Sanierung, Rückbau, Verzug, Mietausfall. Schnell sechsstellig.
Drei Aufgaben. Eine Versicherung, die für Sie kämpft.
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure ist mehr als eine Schadenkasse – sie ist Ihre juristische Vorhut. Sie prüft, sie wehrt ab, und sie zahlt. In genau dieser Reihenfolge.
Spezialisierte Anwälte und Schadensachbearbeiter klären, ob und in welchem Umfang Sie tatsächlich haften – bevor irgendetwas gezahlt wird.
Unbegründete Forderungen werden auf Kosten des Versicherers zurückgewiesen – bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden reguliert. Inklusive Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Vier Schadenarten. Volle Deckung.
Personenschäden
Verletzungen Dritter auf der Baustelle oder durch Planungsmängel.
Sachschäden
Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen – vom Lichtkonzept bis zum Fundament.
Echte Vermögensschäden
Reine finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden – etwa die zu Unrecht freigegebene Rechnung.
Unechte Vermögensschäden
Vermögensfolgeschäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden ausgelöst werden – etwa Mietausfall nach einem Wassereinbruch.
Wenn Sie planen, beraten oder überwachen – sind Sie gemeint.
In den meisten Bundesländern Pflicht
Dringend empfohlen
Dringend empfohlen
Pflicht ab Kammer
Empfohlen
Empfohlen
Versichert ist nicht gleich abgesichert.
Die häufigsten Stellen, an denen Berufshaftpflichtverträge im Schadenfall versagen – und wie sie korrekt aussehen.
Falsche Versicherungssumme
Mindestsummen der Kammern werden oft 1:1 übernommen – ohne den realen Auftragswert zu spiegeln. Bei Großprojekten bleiben Sie auf der Differenz sitzen.
Unvollständige Tätigkeiten
Versichert sind nur die Tätigkeiten, die Sie angegeben haben. Bauleitung, Gutachten oder Drohnenflüge fallen sonst nicht unter den Schutz.
Fehlende Zusatzbausteine
Cyber, Honorar-Rechtsschutz, D&O – fehlt einer dieser Bausteine, läuft der Schaden im Ernstfall an der Police vorbei.
Zu kurze Nachhaftung
Verjährungsfristen am Bau sind lang. Eine Nachhaftung von wenigen Jahren reicht oft nicht – im besten Fall ist sie unbegrenzt.
Häufige Fragen.
Ist die Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht?
In den meisten Bundesländern ist die Berufshaftpflicht für eingetragene Architekten gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Berufsbezeichnung führen will, muss in der Kammerliste eingetragen sein – und dafür eine Mindestversicherungssumme nachweisen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Architektenkammer.
Wie hoch muss ich mich versichern?
Die Mindestversicherungssumme ergibt sich aus der jeweiligen Kammer und der Rechtsform Ihres Büros. Sinnvoll ist, die Summe nicht an der Pflicht, sondern am realen Auftragsvolumen und Projektwert auszurichten – sonst zahlt der Versicherer im Schadenfall nur bis zur Deckungssumme, den Rest tragen Sie selbst.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure?
Der Beitrag hängt von Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiterzahl, gewählter Versicherungssumme und Zusatzbausteinen ab – vor allem davon, ob Bauleitung und Beratung mit im Berufsbild stehen. Eine seriöse Aussage ist ohne diese Daten nicht möglich. Wir vergleichen die Spezialversicherer für Planungsberufe und legen Ihnen ein konkretes Angebot vor, keine Schätzung.
Was passiert konkret im Schadenfall?
Sie melden den Vorfall – telefonisch, per Mail oder über das Schadenportal. Der Versicherer prüft, ob die Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden auf seine Kosten abgewehrt, berechtigte werden reguliert. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten übernimmt die Berufshaftpflicht ebenfalls – egal, wie lange das Verfahren dauert.
Was sind echte und unechte Vermögensschäden?
Echte Vermögensschäden sind reine finanzielle Schäden – etwa die zu Unrecht freigegebene Rechnung. Unechte Vermögensschäden (Vermögensfolgeschäden) entstehen erst durch einen vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden, etwa Mietausfall nach einem Wassereinbruch. Eine gute Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure deckt beide Schadenarten ab.
Was ist die gesamtschuldnerische Haftung?
Am Bau haften alle Beteiligten gemeinsam – und Geschädigte können sich aussuchen, wen sie in Anspruch nehmen. In der Praxis trifft es oft den, bei dem am ehesten etwas zu holen ist. Sie haften also nicht nur für eigene Fehler, sondern können auch für Fehler anderer in voller Höhe in Anspruch genommen werden – der Ausgleich unter den Beteiligten ist dann Ihr Problem.
Wie hoch ist Ihr persönliches Haftungsrisiko?
Wir prüfen Ihren aktuellen Versicherungsschutz, gleichen die Summe mit Kammer und Auftragsvolumen ab und zeigen, wo Lücken sind – und wo Sie zu viel zahlen. Kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
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