Gesamtschuldnerische Haftung
Auf der Baustelle haften Sie gemeinsam mit allen Beteiligten – auch wenn der Fehler nicht von Ihnen kam. Geschädigte können Sie allein in voller Höhe in Anspruch nehmen.
Absicherung für Unternehmen und Selbstständige
Gesamtschuldnerische Haftung, Kammerpflicht, sechsstellige Forderungen aus einem Zahlendreher: Was die Berufshaftpflicht für Planungsberufe leisten muss.
Architekten, Ingenieure und Energieberater haften persönlich und gesamtschuldnerisch für jeden Fehler – auch für Flüchtigkeitsfehler. Schon kleine Versäumnisse werden schnell existenzbedrohend.
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Architekten und Ingenieure
Die Haftung am Bau ist kein Detail im Kleingedruckten. Sie ist umfassend, gesamtschuldnerisch und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Das macht eine belastbare Berufshaftpflicht zur Grundlage Ihrer Selbstständigkeit – nicht zum Add-on.
Auf der Baustelle haften Sie gemeinsam mit allen Beteiligten – auch wenn der Fehler nicht von Ihnen kam. Geschädigte können Sie allein in voller Höhe in Anspruch nehmen.
In den meisten Bundesländern ist die Berufshaftpflicht für eingetragene Architekten Pflicht. Die Mindestversicherungssumme regelt die jeweilige Architektenkammer.
In der Realität sind es selten dramatische Konstruktionsfehler – sondern Übertragungsfehler, vergessene Maße, falsche Freigaben. Sie passieren jedem.
Schadenträchtigste Leistungsphasen: Grundlagenermittlung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Bauleitung. Hier passieren die meisten Inanspruchnahmen.
Sechs Stationen, die in der Praxis fast jedes Verfahren durchläuft – vom Auftrag bis zur Forderung. Dazwischen liegen oft nur Monate.
Sie übernehmen Planung und Bauüberwachung eines Wohnprojekts.
Eine Maßangabe wird falsch übertragen – ein einziger Zahlendreher.
Auf Basis der Pläne wird gebaut. Niemand bemerkt den Fehler.
Monate später treten Risse, Setzungen oder Wassereinbrüche auf.
Der Bauherr fordert Schadenersatz – sechsstellig, zuzüglich Gutachter.
Verfahren ziehen sich häufig über Jahre. Anwalts- und Gerichtskosten laufen.
Schäden in dieser Höhe sind keine Ausnahme – sie sind Teil des beruflichen Alltags. Auszüge aus der Schadenstatistik; alle Fälle wurden vollständig oder anteilig durch eine Berufshaftpflicht reguliert. Verfahrensdauer typischerweise zwei bis vier Jahre, Gutachter fast immer erforderlich.
Fundament eines Einfamilienhauses zu niedrig dimensioniert. Wassereinbrüche, Vollsanierung des Kellers erforderlich.
Rechnung einer insolventen Baufirma ohne genauere Prüfung freigegeben. Die Summe ist nicht mehr beizutreiben – ein echter Vermögensschaden.
Der bauüberwachende Architekt sicherte die Baustelle nicht vollständig. Arbeitsunfall, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Ein Übertragungsfehler führte zu einem zu groß dimensionierten Fundament. Komplette Abtragung notwendig.
Lichtplanung für einen Stall fehlerhaft. Nachbesserung erforderlich, der Versicherer übernahm 6.000 Euro.
Pläne, Statik, TGA, Brandschutz, Vergabe – viele Schnittstellen, viele Annahmen. Jede einzelne kann den Schaden auslösen.
Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer, Fachplaner, Behörden. Sie koordinieren – und werden als Erste in Anspruch genommen.
Bauschadenverfahren laufen häufig zwei bis fünf Jahre. Anwälte, Gutachter und Prozesskosten summieren sich unabhängig vom eigentlichen Schaden.
Selbst kleine Versäumnisse erzeugen am Bauwerk teure Folgen – Sanierung, Rückbau, Verzug, Mietausfall. Schnell sechsstellig.
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure ist mehr als eine Schadenkasse – sie ist Ihre juristische Vorhut. Sie prüft, sie wehrt ab, und sie zahlt. In genau dieser Reihenfolge.
Spezialisierte Anwälte und Schadensachbearbeiter klären, ob und in welchem Umfang Sie tatsächlich haften – bevor irgendetwas gezahlt wird.
Unbegründete Forderungen werden auf Kosten des Versicherers zurückgewiesen – bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden reguliert. Inklusive Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Verletzungen Dritter auf der Baustelle oder durch Planungsmängel.
Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen – vom Lichtkonzept bis zum Fundament.
Reine finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden – etwa die zu Unrecht freigegebene Rechnung.
Vermögensfolgeschäden, die durch einen Personen- oder Sachschaden ausgelöst werden – etwa Mietausfall nach einem Wassereinbruch.
Die häufigsten Stellen, an denen Berufshaftpflichtverträge im Schadenfall versagen – und wie sie korrekt aussehen.
Mindestsummen der Kammern werden oft 1:1 übernommen – ohne den realen Auftragswert zu spiegeln. Bei Großprojekten bleiben Sie auf der Differenz sitzen.
Versichert sind nur die Tätigkeiten, die Sie angegeben haben. Bauleitung, Gutachten oder Drohnenflüge fallen sonst nicht unter den Schutz.
Cyber, Honorar-Rechtsschutz, D&O – fehlt einer dieser Bausteine, läuft der Schaden im Ernstfall an der Police vorbei.
Verjährungsfristen am Bau sind lang. Eine Nachhaftung von wenigen Jahren reicht oft nicht – im besten Fall ist sie unbegrenzt.
In den meisten Bundesländern ist die Berufshaftpflicht für eingetragene Architekten gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Berufsbezeichnung führen will, muss in der Kammerliste eingetragen sein – und dafür eine Mindestversicherungssumme nachweisen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Architektenkammer.
Die Mindestversicherungssumme ergibt sich aus der jeweiligen Kammer und der Rechtsform Ihres Büros. Sinnvoll ist, die Summe nicht an der Pflicht, sondern am realen Auftragsvolumen und Projektwert auszurichten – sonst zahlt der Versicherer im Schadenfall nur bis zur Deckungssumme, den Rest tragen Sie selbst.
Der Beitrag hängt von Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiterzahl, gewählter Versicherungssumme und Zusatzbausteinen ab – vor allem davon, ob Bauleitung und Beratung mit im Berufsbild stehen. Eine seriöse Aussage ist ohne diese Daten nicht möglich. Wir vergleichen die Spezialversicherer für Planungsberufe und legen Ihnen ein konkretes Angebot vor, keine Schätzung.
Sie melden den Vorfall – telefonisch, per Mail oder über das Schadenportal. Der Versicherer prüft, ob die Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden auf seine Kosten abgewehrt, berechtigte werden reguliert. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten übernimmt die Berufshaftpflicht ebenfalls – egal, wie lange das Verfahren dauert.
Echte Vermögensschäden sind reine finanzielle Schäden – etwa die zu Unrecht freigegebene Rechnung. Unechte Vermögensschäden (Vermögensfolgeschäden) entstehen erst durch einen vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden, etwa Mietausfall nach einem Wassereinbruch. Eine gute Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure deckt beide Schadenarten ab.
Am Bau haften alle Beteiligten gemeinsam – und Geschädigte können sich aussuchen, wen sie in Anspruch nehmen. In der Praxis trifft es oft den, bei dem am ehesten etwas zu holen ist. Sie haften also nicht nur für eigene Fehler, sondern können auch für Fehler anderer in voller Höhe in Anspruch genommen werden – der Ausgleich unter den Beteiligten ist dann Ihr Problem.
Wir prüfen Ihren aktuellen Versicherungsschutz, gleichen die Summe mit Kammer und Auftragsvolumen ab und zeigen, wo Lücken sind – und wo Sie zu viel zahlen. Kostenlos und unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
45 Minuten zu Haftung, Inhalt, Gebäude, Flotte und Cyber Ihres Betriebs.
Lian Mansar
Leiter Firmenkunden · Sachversicherung
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Mauritz MannspergerGeschäftsführer, Firmenkundengeschäft
Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Geschäftsführer der paladinum GmbH, im Haus verantwortlich für das Firmenkundengeschäft. Die paladinum GmbH betreut über 3.000 Kunden.
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