Mietsachschäden

Das Risiko in gemieteten Räumen

Sie haften für das Gebäude, das Ihnen nicht gehört.

Wer gewerbliche Räume mietet, schuldet dem Vermieter die Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand. Entsteht während der Mietzeit ein Schaden, den Sie zu vertreten haben, haften Sie dafür – bis zur Höhe des Wiederherstellungswerts. Bei einem Brand kann das den Wert des gesamten Betriebs übersteigen.

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Was gedeckt sein muss

Schäden an gemieteten Gebäuden, Räumen und deren Bestandteilen: Wände, Böden, Decken, fest verbaute Technik. Nicht gemeint ist die Einrichtung, die Ihnen selbst gehört – dafür ist die Geschäftsinhaltsversicherung zuständig.

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Der Regress des Gebäudeversicherers

Der Vermieter hat in der Regel eine Gebäudeversicherung. Die zahlt zunächst – und nimmt anschließend bei grober Fahrlässigkeit Regress bei Ihnen. Genau dort greift Ihre Mietsachschadendeckung.

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Warum das Sublimit entscheidet

Viele Verträge decken Mietsachschäden nur bis zu einem festen Betrag. Für einen Wasserschaden reicht das oft. Für einen Brandschaden am ganzen Objekt praktisch nie.

Schadenbeispiel

Wenn der Vermieter Sie in Regress nimmt.

Gastronomiebetrieb, angemietetes Ladenlokalca. 80.000 €

Ein defekter Wasserkocher löst nachts einen Kabelbrand aus. Die Küche brennt aus, Ruß zieht durch das Ladenlokal und in die Wohnungen darüber. Der Gebäudeversicherer reguliert und prüft anschließend den Regress gegen den Mieter.

Fallhöhe aus der eigenen Schadenpraxis
Agentur, Bürofläche im Obergeschossca. 12.000 €

Ein nicht geschlossener Zulauf an der Teeküche läuft über das Wochenende. Estrich und Trockenbauwände zweier Etagen müssen zurückgebaut und getrocknet werden. Ein Sublimit von 10.000 € reicht knapp nicht.

Typischer Fall, keine Mandantenakte
Der Bedingungstext

Vier Stellen, an denen sich die Verträge trennen.

Mietsachschäden stehen in nahezu jeder Betriebshaftpflicht. Was sie taugen, entscheidet sich an Ursachen und Summen – nicht an der Überschrift.

Worauf es ankommtSchwacher TextBelastbarer Text
Versicherte Ursachennur Brand und Explosionzusätzlich Leitungswasser, Sturm, sonstige Ursachen
Höhe der Deckungfestes Sublimit, oft 100.000 €volle Versicherungssumme für Brand und Explosion
Gemietete Grundstücke und Außenanlagennicht erwähntausdrücklich eingeschlossen
Schäden bei Veranstaltungen und Messenausgeschlossenkurzfristig angemietete Räume eingeschlossen

Prüfen Sie die Summe nicht am Mietzins, sondern am Wiederherstellungswert des Objekts. Eine 400 m²-Halle ist kein Fall für 100.000 €.

Zum Mitnehmen

Was in Ihrem Mietvertrag und Ihrer Police steht.

Beide Dokumente gehören nebeneinander gelegt – der Mietvertrag bestimmt, wofür Sie einstehen, die Police, was davon versichert ist.

Welche Ursachen deckt Ihre Police? Steht dort nur „Brand und Explosion“, fehlt der häufigste Fall überhaupt: Leitungswasser.
Wie hoch ist das Sublimit? Vergleichen Sie es mit dem, was ein Wiederaufbau Ihrer Fläche kosten würde.
Haben Sie im Mietvertrag zusätzliche Pflichten übernommen? Übernommene Instandhaltung erweitert Ihre Haftung über das Gesetz hinaus.
Sind Außenanlagen, Stellplätze und Lagerflächen mitgemietet? Dann müssen sie auch mitversichert sein.
Nutzen Sie zeitweise fremde Räume? Messestände, Schulungsräume und Baustellenbüros brauchen einen eigenen Einschluss.
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Mietvertrag und Police gehören zusammengelesen.

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