Sie haften für das Gebäude, das Ihnen nicht gehört.
Wer gewerbliche Räume mietet, schuldet dem Vermieter die Rückgabe in vertragsgemäßem Zustand. Entsteht während der Mietzeit ein Schaden, den Sie zu vertreten haben, haften Sie dafür – bis zur Höhe des Wiederherstellungswerts. Bei einem Brand kann das den Wert des gesamten Betriebs übersteigen.
Was gedeckt sein muss
Schäden an gemieteten Gebäuden, Räumen und deren Bestandteilen: Wände, Böden, Decken, fest verbaute Technik. Nicht gemeint ist die Einrichtung, die Ihnen selbst gehört – dafür ist die Geschäftsinhaltsversicherung zuständig.
Der Regress des Gebäudeversicherers
Der Vermieter hat in der Regel eine Gebäudeversicherung. Die zahlt zunächst – und nimmt anschließend bei grober Fahrlässigkeit Regress bei Ihnen. Genau dort greift Ihre Mietsachschadendeckung.
Warum das Sublimit entscheidet
Viele Verträge decken Mietsachschäden nur bis zu einem festen Betrag. Für einen Wasserschaden reicht das oft. Für einen Brandschaden am ganzen Objekt praktisch nie.
Wenn der Vermieter Sie in Regress nimmt.
Ein defekter Wasserkocher löst nachts einen Kabelbrand aus. Die Küche brennt aus, Ruß zieht durch das Ladenlokal und in die Wohnungen darüber. Der Gebäudeversicherer reguliert und prüft anschließend den Regress gegen den Mieter.
Fallhöhe aus der eigenen SchadenpraxisEin nicht geschlossener Zulauf an der Teeküche läuft über das Wochenende. Estrich und Trockenbauwände zweier Etagen müssen zurückgebaut und getrocknet werden. Ein Sublimit von 10.000 € reicht knapp nicht.
Typischer Fall, keine MandantenakteVier Stellen, an denen sich die Verträge trennen.
Mietsachschäden stehen in nahezu jeder Betriebshaftpflicht. Was sie taugen, entscheidet sich an Ursachen und Summen – nicht an der Überschrift.
| Worauf es ankommt | Schwacher Text | Belastbarer Text |
|---|---|---|
| Versicherte Ursachen | nur Brand und Explosion | zusätzlich Leitungswasser, Sturm, sonstige Ursachen |
| Höhe der Deckung | festes Sublimit, oft 100.000 € | volle Versicherungssumme für Brand und Explosion |
| Gemietete Grundstücke und Außenanlagen | nicht erwähnt | ausdrücklich eingeschlossen |
| Schäden bei Veranstaltungen und Messen | ausgeschlossen | kurzfristig angemietete Räume eingeschlossen |
Prüfen Sie die Summe nicht am Mietzins, sondern am Wiederherstellungswert des Objekts. Eine 400 m²-Halle ist kein Fall für 100.000 €.
Was in Ihrem Mietvertrag und Ihrer Police steht.
Beide Dokumente gehören nebeneinander gelegt – der Mietvertrag bestimmt, wofür Sie einstehen, die Police, was davon versichert ist.
Mietvertrag und Police gehören zusammengelesen.
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Das passt zu Mietsachschäden
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