Das Altersvorsorgedepot ab 2027

Ab 1. Januar 2027

Was das Altersvorsorgedepot ist

Die Riester-Rente bekommt eine Nachfolge. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es die staatliche Förderung für eine neue Vertragsfamilie, und die wichtigste Neuerung steckt im Namen: Ein Depot muss nicht mehr garantieren, dass am Ende mindestens das herauskommt, was Sie eingezahlt haben. Dafür darf mehr herauskommen. Sie haben künftig drei Bauarten zur Wahl.

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Depot ohne Garantie

Der eigentliche Neuzugang. Ihr Geld wird angelegt, ohne dass der Anbieter eine Mindestsumme zusagen muss. Das erhöht die Chance auf mehr Ertrag und die Möglichkeit, dass am Ende weniger dasteht als eingezahlt. Wer dreißig Jahre Zeit hat, bewertet dieses Risiko anders als jemand mit acht Jahren.

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Standarddepot

Eine besonders einfache Form des Depots mit zusätzlichen gesetzlichen Auflagen. Die wichtigste: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 Prozent betragen. Vor der Auszahlungsphase wird das Kapital schrittweise in einen risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern Sie nichts anderes wünschen.

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Vertrag mit Garantie

Es gibt weiterhin Verträge, die Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge zusagen. Die Sicherheit kostet Ertragschance. Für viele ist das trotzdem die passende Wahl, und niemand muss sie rechtfertigen.

Die Zulagen

Was der Staat dazugibt

Die Förderung funktioniert ab 2027 anders als bei Riester. Sie ist nicht mehr ein Festbetrag, den Sie sich mit einem Mindestbeitrag verdienen, sondern sie wächst mit jedem eingezahlten Euro. Bei 120 Euro im Jahr sind das 60 Euro Grundzulage, bei 1.800 Euro sind es 540 Euro.

Grundzulagebis 540 €50 Cent auf jeden Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent auf die weiteren bis 1.800 Euro.
Je Kindbis 300 €Ein Euro je eingezahltem Euro, bei 300 Euro Eigenbeitrag ausgeschöpft. Das Geburtsjahr spielt keine Rolle mehr.
Berufseinsteiger200 €Einmalig, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 sind.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Darunter gibt es keine Zulage. Nach oben nimmt ein geförderter Vertrag bis zu 6.840 Euro im Jahr auf, gefördert werden davon 1.800 Euro. Was darüber liegt, wächst steuerbegünstigt mit, bringt aber keine weitere Zulage. Hinzu kommt der Sonderausgabenabzug: Bis zu 1.800 Euro plus Zulagenanspruch können Sie steuerlich geltend machen, ohne Kinder und ohne mitversicherten Ehepartner sind das 2.340 Euro.

Eine Zahl, die viele Rechner falsch abfragen: Ihr Einkommen. Bis 2026 bemaß sich der Mindesteigenbeitrag an vier Prozent Ihrer Einnahmen des Vorjahres. Ab 2027 ist es ein fester Betrag von 120 Euro. Wer Sie nach Ihrem Gehalt fragt, um die Zulage auszurechnen, rechnet nach altem Recht.

Grundzulage540 €
Kinderzulage0 €
Berufseinsteigerbonus0 €
Zulagen im Jahr540 €
Auf jeden eingezahlten Euro kommen 30 % Zulage.

    Unverbindliche Beispielrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz, Stand 14.09.2026. Sie zeigt ausschließlich die staatlichen Zulagen, keine Wertentwicklung und keinen Steuervorteil. Der Sonderausgabenabzug kommt je nach Steuersatz hinzu, das rechnen wir im Gespräch durch.

    Der Rechner ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Zulagen zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zur steuerlichen Behandlung berät Ihr Steuerberater.

    Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben in den Rechner werden nicht an uns übertragen und nicht gespeichert.

    Ihr Bestand

    Ihr Riester-Vertrag: drei Wege

    Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, passiert zum 1. Januar 2027 erst einmal nichts. Verträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden, stehen unter Bestandsschutz und laufen weiter. Sie haben trotzdem eine Entscheidung zu treffen, und zwar zwischen drei Wegen. Keiner davon ist grundsätzlich richtig.

    01

    Stillhalten

    Wenn der Vertrag günstig ist und die Garantie Sie beruhigt

    Sie tun nichts. Ihr Vertrag läuft in der alten Förderung weiter, die Zulagen kommen wie bisher. Bei alten Verträgen mit hohem Rechnungszins ist das oft der beste Weg, weil dort Garantiezinsen stecken, die es heute nicht mehr gibt. Sie dürfen daneben bis zu zwei neue Verträge abschließen.

    02

    Nur die Förderung umstellen

    Wenn der Vertrag passt, die neue Staffel aber mehr bringt

    Sie erklären gegenüber Ihrem Anbieter, dass für Ihren bestehenden Vertrag die neue steuerliche Förderung gelten soll. Die sonstigen Konditionen bleiben, wie sie sind. Es entstehen keine Abschlusskosten, weil kein neuer Vertrag entsteht. Diese Entscheidung sollten Sie nicht nebenbei treffen.

    03

    In einen Neuvertrag wechseln

    Wenn der alte Vertrag teuer ist oder die Anlage nicht mehr passt

    Sie wechseln in einen Vertrag nach neuem Recht. Die bisherige Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen, das ist ausdrücklich geregelt. Es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Genau daran entscheidet sich, ob der Wechsel sich lohnt.

    Einordnung

    Wo das Depot hingehört

    Ein gefördertes Depot ersetzt keine Basisversorgung. Es steht daneben und hat eine andere Aufgabe. Die folgende Gegenüberstellung ist der Maßstab, den wir im Gespräch anlegen.

    Worauf es ankommt Gesetzliche Rente oder Pension Gefördertes Depot
    Wer zahlt ein Pflichtbeitrag, bei Beamten der Dienstherr Sie selbst, freiwillig, ab 120 Euro im Jahr
    Wie viel kommt vom Staat keine Zulage, das System selbst ist die Leistung bis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kind
    Wann Geld fließt mit der Regelaltersgrenze frühestens ab 65, spätestens ab 70
    In welcher Form lebenslange Rente lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85
    Kapital auf einen Schlag nicht vorgesehen einmalig bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlung
    Steuer im Alter nachgelagert nachgelagert
    Vererbbar nur über Hinterbliebenenrenten in der Ansparphase ja, als Rente nur mit Garantiezeit
    Anrechnung auf Grundsicherung volle Anrechnung Freibetrag: 100 Euro plus 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro
    Zum Mitnehmen

    Was Sie jetzt tun können

    Bis zum 1. Januar 2027 ist Zeit. Die Vorbereitung lohnt sich trotzdem jetzt, weil die Unterlagen erfahrungsgemäß länger brauchen als die Entscheidung.

    Standmitteilung heraussuchen. Sie kommt einmal im Jahr und zeigt das gebildete Kapital, die garantierte Leistung und die bisherigen Zulagen.
    Dauerzulagenantrag prüfen. Ohne ihn muss die Zulage jedes Jahr neu beantragt werden. Bleibt er aus, fällt die Zulage weg, ohne dass Sie eine Meldung bekommen.
    Kinder und Kindergeldbezug notieren. Das Geburtsjahr ist ab 2027 egal, der Kindergeldanspruch nicht.
    Klären, ob eine Immobilie geplant ist. Das ändert die Bewertung aller drei Wege.
    Selbstständig oder im Versorgungswerk? Dann sind Sie ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt. Wir haben das auf einer eigenen Seite aufgeschrieben.
    Beamtin oder Beamter? Für Sie gilt eine andere Rechnung, weil die Pension anders funktioniert als die gesetzliche Rente. Dazu hier entlang.
    Gut vorbereitet ins Gespräch

    Selbst-Check: Ihr Anlegerprofil

    Garantie oder Chance, wie viel Schwankung, welcher Zeithorizont: Diese Fragen gehören zu jeder Beratung über Altersvorsorge. Beantworten Sie sie vorab in Ruhe und speichern Sie das Ergebnis als PDF oder schicken Sie es uns. Wir melden uns dann und besprechen es mit Ihnen.

    Selbst-Check starten

    Kostenloses Erstgespräch

    Wechsel-Check für Ihren Riester-Vertrag

    Wir sehen uns Ihren bestehenden Vertrag an und sagen Ihnen, welcher der drei Wege für Sie trägt. Dafür brauchen wir nichts hochzuladen: Bringen Sie Ihre letzte Standmitteilung zum Termin mit, das genügt. Das Gespräch ist kostenlos und endet nicht mit einem Antrag, sondern mit einer Einschätzung.

    Kurz nachfragen

    Passt das auf Ihren Betrieb?

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