Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler

Neu ab 2027

Zum ersten Mal unmittelbar förderberechtigt

Selbstständige waren bei Riester außen vor, sofern sie nicht zufällig rentenversicherungspflichtig waren. Ab dem 1. Januar 2027 sind zwei Gruppen unmittelbar förderberechtigt, die es vorher nicht waren.

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Gewerbetreibende und Freiberufler

Wer Einkünfte nach § 15 des Einkommensteuergesetzes erzielt, also aus einem Gewerbebetrieb, oder nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, also aus freiberuflicher und ähnlicher Tätigkeit, und eine Steuererklärung abgegeben hat, ist unmittelbar förderberechtigt.

02

Pflichtmitglieder im Versorgungswerk

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Architekten und Ingenieure: Wer pflichtversichert in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist, bekommt die Förderung ab 2027 ebenfalls. Das war vorher ausgeschlossen.

03

Was das praktisch heißt

Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr sind das 540 Euro Grundzulage, also 30 Prozent Förderquote auf den geförderten Beitrag, dazu der Sonderausgabenabzug. Mit zwei Kindern und 300 Euro Eigenbeitrag liegt die Quote sogar bei 250 Prozent. Diese Beträge stehen fest, unabhängig davon, wie sich die Anlage entwickelt.

Die Zulagen

Was der Staat dazugibt

Für Sie gelten dieselben Beträge wie für Angestellte und Beamte. Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr ist ein Festbetrag und hängt nicht von Ihrem Gewinn ab. Das ist für schwankende Einkommen der entscheidende Punkt.

Grundzulagebis 540 €50 Cent auf jeden Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent bis 1.800 Euro.
Je Kindbis 300 €Ein Euro je eingezahltem Euro, ausgeschöpft bei 300 Euro im Jahr.
Höchstens einzahlen6.840 €Gefördert werden davon 1.800 Euro, der Rest wächst steuerbegünstigt mit.

In einem schwachen Jahr zahlen Sie 120 Euro und behalten die Förderfähigkeit. In einem guten Jahr zahlen Sie bis zu 6.840 Euro ein. Und wenn gar nichts geht: Jeder zertifizierte Vertrag muss Ihnen erlauben, ihn ruhen zu lassen. Damit lässt sich der Vertrag an ein schwankendes Einkommen anpassen.

Zwei Kosteneigenschaften kommen dazu, und beide helfen gerade dann, wenn sich Ihre Lage noch ändern kann. Abschlusskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden, sie werden also nicht mehr in den ersten Jahren abgezogen. Und ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren beim abgebenden Anbieter kostenfrei, der aufnehmende darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Wer sich mit 34 entscheidet, ist damit nicht bis 67 gebunden.

Grundzulage540 €
Kinderzulage0 €
Berufseinsteigerbonus0 €
Zulagen im Jahr540 €
Auf jeden eingezahlten Euro kommen 30 % Zulage.

    Unverbindliche Beispielrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz, Stand 14.09.2026. Sie zeigt ausschließlich die staatlichen Zulagen, keine Wertentwicklung und keinen Steuervorteil. Der Sonderausgabenabzug kommt je nach Steuersatz hinzu, das rechnen wir im Gespräch durch.

    Der Rechner ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Zulagen zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zur steuerlichen Behandlung berät Ihr Steuerberater.

    Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben in den Rechner werden nicht an uns übertragen und nicht gespeichert.

    Abgrenzung

    Depot oder Rürup?

    Die häufigste Frage in diesem Zusammenhang, und sie stellt sich erst seit dieser Reform, weil es vorher nichts abzuwägen gab. Beide sind gefördert, beide sind Altersvorsorge, und sie unterscheiden sich an genau den Stellen, die im Zweifel wehtun: beim Zugriff auf das Geld und bei der Frage, was passiert, wenn sich Ihre Lebensplanung ändert.

    Worauf es ankommt Basisrente (Rürup) Gefördertes Depot
    Förderung Sonderausgabenabzug, keine Zulagen Zulagen plus Sonderausgabenabzug
    Wie viel wirkt sehr hohe Abzugsbeträge, wirkt über den Steuersatz bis 1.800 Euro gefördert, wirkt auch ohne hohen Steuersatz
    Kapital auf einen Schlag ausgeschlossen einmalig bis zu 30 Prozent möglich
    Auszahlung nur als lebenslange Rente Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85
    Frühester Beginn je nach Vertrag, meist ab 62 ab 65, spätestens ab 70
    Kündbar oder übertragbar nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar ohne Zusatz Anbieterwechsel möglich, ab fünf Jahren beim abgebenden Anbieter kostenfrei
    Für Wohneigentum nutzbar nein ja, über den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
    Schutz in der Grundsicherung geschützt geschützt, Freibetrag 100 Euro plus 30 Prozent, höchstens 281,50 Euro
    Zum Mitnehmen

    Was Sie jetzt tun können

    Fünf Punkte, und davon betrifft der erste alle, die in einem Versorgungswerk sind.

    Beim Versorgungswerk den Rentenstand abfragen. Ohne diese Zahl lässt sich nicht sagen, wie groß die Lücke überhaupt ist.
    Letzten Steuerbescheid bereitlegen. Er entscheidet darüber, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage für Sie mehr bringt.
    Bestehende Rürup-Verträge heraussuchen. Sie sind nicht kündbar. Was dort läuft, ist gesetzt und gehört in die Rechnung.
    Kinder und Kindergeldbezug notieren. Bei zwei Kindern und 300 Euro Eigenbeitrag sind es 750 Euro Zulage im Jahr.
    Die berufliche Haftung getrennt prüfen. Altersvorsorge und Berufshaftpflicht haben nichts miteinander zu tun, kommen bei Freiberuflern aber im selben Gespräch auf: Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater, Architekten und Ingenieure.
    Allgemeine Regeln nachlesen. Produktarten, Auszahlung und Riester-Bestand stehen auf der Hauptseite zum Altersvorsorgedepot.
    Gut vorbereitet ins Gespräch

    Selbst-Check: Ihr Anlegerprofil

    Garantie oder Chance, wie viel Schwankung, welcher Zeithorizont: Diese Fragen gehören zu jeder Beratung über Altersvorsorge. Beantworten Sie sie vorab in Ruhe und speichern Sie das Ergebnis als PDF oder schicken Sie es uns. Wir melden uns dann und besprechen es mit Ihnen.

    Selbst-Check starten

    Kostenloses Erstgespräch

    Einmal durchrechnen, bevor 2027 beginnt

    Wir sehen uns Versorgungswerk, Steuerbescheid und vorhandene Verträge gemeinsam an und sagen Ihnen, welcher Weg für Sie mehr bringt. Nichts hochladen: Bringen Sie die Unterlagen zum Termin mit. Das Gespräch ist kostenlos und endet mit einer Einschätzung, nicht mit einem Antrag.

    Kurz nachfragen

    Passt das auf Ihren Betrieb?

    Zwei Sätze genügen. Wir lesen mit, was auf dieser Seite steht, und antworten innerhalb eines Werktages — ohne dass Sie dafür einen Termin buchen müssen.

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