Warum die Rechnung bei Ihnen anders aussieht
Beamtinnen und Beamte waren schon bei Riester voll förderberechtigt und bleiben es beim Altersvorsorgedepot. Neu ist die Förderlogik, nicht Ihr Zugang. Anders als bei Angestellten liegt der Unterschied woanders: Sie rechnen nicht gegen eine gesetzliche Rente, sondern gegen Ihre Pension. Das verändert drei Dinge.
Die Lücke ist anders geschnitten
Die Pension setzt am letzten Grundgehalt an und erreicht nach voller Dienstzeit einen deutlich höheren Anteil davon, als die gesetzliche Rente es je tut. Ihre Versorgungslücke ist deshalb kleiner. Sie ist aber nicht null, und sie wächst mit jedem Jahr, das Ihnen an Dienstzeit fehlt.
Der Mindestbeitrag ist kein Thema mehr
Bis 2026 bemaß sich Ihr Mindesteigenbeitrag an Besoldung und Amtsbezügen des Vorjahres, und dafür mussten Sie der Besoldungsstelle eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilen. Ab 2027 gilt ein Festbetrag von 120 Euro im Jahr. Diese Fehlerquelle fällt damit weg.
Die Dienstunfähigkeit bleibt außen vor
Ein gefördertes Depot ist Altersvorsorge, keine Absicherung der Arbeitskraft. Wer vor der Pensionierung dienstunfähig wird, braucht dafür einen eigenen Vertrag. Wir behandeln das getrennt, weil es getrennt gehört.
Was Sie bekommen
Die Beträge sind dieselben wie für alle anderen unmittelbar Förderberechtigten. Die Förderung wächst mit dem Eigenbeitrag, statt an einen Prozentsatz Ihrer Besoldung gekoppelt zu sein.
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner ohne eigene Berechtigung gilt die mittelbare Förderung mit einer Zulage von höchstens 175 Euro und ebenfalls 120 Euro Mindesteigenbeitrag. In Beamtenhaushalten mit einem Alleinverdiener ist das regelmäßig der übersehene Posten.
Unverbindliche Beispielrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz, Stand 14.09.2026. Sie zeigt ausschließlich die staatlichen Zulagen, keine Wertentwicklung und keinen Steuervorteil. Der Sonderausgabenabzug kommt je nach Steuersatz hinzu, das rechnen wir im Gespräch durch.
Der Rechner ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Zulagen zustehen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Zur steuerlichen Behandlung berät Ihr Steuerberater.
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Der alte Beamten-Riester
Viele Kolleginnen und Kollegen haben in den 2000er Jahren einen Riester-Vertrag abgeschlossen, oft über eine Sammelaktion. Diese Verträge stehen unter Bestandsschutz. Sie haben dieselben drei Wege wie alle anderen auch.
Stillhalten
Bei alten Verträgen mit hohem Rechnungszins fast immer die erste Wahl
Der Vertrag läuft in der alten Förderung weiter. Verträge aus den Jahren vor 2012 tragen Garantiezinsen, die heute niemand mehr anbietet. Diesen Wert gibt man nicht leichtfertig auf. Sie dürfen daneben bis zu zwei neue Verträge abschließen.
Nur die Förderung umstellen
Wenn der Vertrag gut ist, die neue Staffel aber mehr Zulage bringt
Sie erklären gegenüber dem Anbieter, dass künftig die neue steuerliche Förderung gelten soll. Konditionen und Garantien bleiben unberührt, neue Abschlusskosten entstehen nicht. Diese Entscheidung sollten Sie nicht nebenbei treffen.
In einen Neuvertrag wechseln
Wenn der Vertrag teuer ist oder die Beitragszusage nicht mehr passt
Der Wechsel ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich. Zu prüfen sind die Kosten: Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen, und der aufnehmende Anbieter darf bis zu 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.
Pension und Depot nebeneinander
Ein gefördertes Depot ersetzt nichts von dem, was Ihr Dienstherr zusagt. Es füllt den Teil, den die Pension offenlässt, und es tut das mit anderen Eigenschaften. Die folgende Gegenüberstellung ist der Maßstab, den wir im Gespräch anlegen.
| Worauf es ankommt | Ihre Pension | Gefördertes Depot |
|---|---|---|
| Wer zahlt | der Dienstherr, ohne eigenen Beitrag | Sie selbst, freiwillig, ab 120 Euro im Jahr |
| Wovon sie sich ableitet | letztes Grundgehalt und Dienstjahre | Ihren Einzahlungen und der Wertentwicklung |
| Was der Staat dazugibt | die Versorgung selbst ist die Leistung | bis 540 Euro Grundzulage, bis 300 Euro je Kind |
| Wann Geld fließt | mit der Versetzung in den Ruhestand | frühestens ab 65, spätestens ab 70 |
| Kapital auf einen Schlag | nicht vorgesehen | einmalig bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlung |
| Was bei einem Wechsel passiert | Nachversicherung in der gesetzlichen Rente bei Entlassung | bleibt unberührt, der Vertrag gehört Ihnen |
| Steuer im Alter | Versorgungsbezüge sind steuerpflichtig | nachgelagert besteuert |
| Vererbbar | nur über Hinterbliebenenversorgung | in der Ansparphase ja, als Rente nur mit Garantiezeit |
Was Sie jetzt tun können
Sechs Punkte, und die Entscheidung lässt sich in einem Termin treffen.
Selbst-Check: Ihr Anlegerprofil
Garantie oder Chance, wie viel Schwankung, welcher Zeithorizont: Diese Fragen gehören zu jeder Beratung über Altersvorsorge. Beantworten Sie sie vorab in Ruhe und speichern Sie das Ergebnis als PDF oder schicken Sie es uns. Wir melden uns dann und besprechen es mit Ihnen.
Versorgungslücke und Riester-Vertrag in einem Termin
Wir lesen Ihre Versorgungsauskunft, sehen uns Ihren bestehenden Vertrag an und sagen Ihnen, ob sich beim Altersvorsorgedepot für Sie etwas ändert. Nichts hochladen: Bringen Sie die Unterlagen einfach zum Termin mit. Das Gespräch ist kostenlos.
Kurz nachfragen
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Altersvorsorgedepot für Beamtinnen und Beamte